
Dirk Schult, Pressesprecher des SPD Stadtverband Dorsten.
Für große Unsicherheit hat das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes in Münster zu Solaranlagen auf Hausdächern gesorgt. Nach dem Urteil des OVG in der Vorwoche muß ein Landwirt für seine Solaranlagen auf einem Hallendach eine Baugenehmigung beantragen. Viele Hauseigentümer fragen sich nun, ob auch sie jetzt für ihre bereits installierten Solaranlagen auf ihren Hausdächern nachträglich eine Baugenehmigung beantragen müssen. Die SPD wandte sich an den Dorstener SPD-Landtagsabgeordneten Michael Hübner. Der gibt Entwarnung – nach Auffassung des Bauministeriums hat das Urteil keine Auswirkungen auf Eigenheimbesitzer, die auf ihren Dächern eine Solaranlage installiert haben. Dirk Schult, Pressesprecher der Dorstener SPD, faßt die Ergebnisse der Recherchen zusammen: Für die Frage, ob eine gewerbliche Nutzung vorliegt oder nicht, kommt es nicht darauf an, ob der auf dem Dach produzierte Strom im eigenen Haus verbraucht oder ins Netz eingespeist wird. Es kann davon ausgegangen werden, daß die produzierte Strommenge in etwa dem entspricht, was vom eigenen Haushalt auch verbraucht wird. Das heißt, auch wenn ein Hauseigentümer den Strom ins öffentliche Netz einspeist, ist das keine gewerbliche Nutzung im Sinne des aktuellen OVG-Urteils. Eine Baugenehmigung ist also nach Überzeugung der Landesregierung nicht notwendig.

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