Die SGK, die Sozialdemokratische Gemeinschaft für Kommunalpolitik in der Bundesrepublik Deutschland e.V. (eben kurz: die SGK), hat den Koalitionsvertrag „Deutschlands Zukunft gestalten“ aus Sicht der Kommunalpolitik betrachtet. Und kommt zu einem klaren Urteil: „Selten gab es eine solche Vereinbarung, die die Kommunen und ihre Belange stärker hervorgehoben hätte. Und auch in der Sache stellt das Ergebnis einen Erfolg für die Städte, Gemeinden und Kreise dar.“ – so die SGK in einer ersten Stellungnahme. Die SGK hebt hervor:
Bundespolitik
Kommunalfinanzen und föderale Ordnung
- Entlastung der Kommunen von Sozialausgaben im Umfang von 5 Mrd. EUR pro Jahr im Bereich der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung durch ein Bundesteilhabegesetz
- Vor der Verabschiedung eines Bundesteilhabegesetzes Einstieg in die Entlastung der Kommunen im Umfang von 1 Mrd. EUR pro Jahr
- Garantie des Bestands der Gewerbesteuer sowie zeitnahe Reform der Grundsteuer unter Beibehaltung des kommunalen Hebsatzrechts und mit dem Ziel der Sicherung einer verlässlichen Einnahmequelle für die Kommunen; Abwehr einer unterschiedlichen Gesetzgebung zur Grundsteuer in den Ländern
- Keine steuerrechtliche Behinderung der interkommunalen Zusammenarbeit sowie insbesondere Ablehnung der umsatzsteuerlichen Belastung und soweit erforderlich auch umfassende EUrechtliche Freistellung kommunaler Beistandsleistungen
- Einsetzung einer Kommission der Regierungskoalition zur Erarbeitung von Vorschlägen für die Neuordnung der föderalen Finanzbeziehungen bis zur Mitte der Legislaturperiode unter Beteiligung der Kommunen (zu klären u. a. Einhaltung der neuen Schuldenregeln, Einnahmen und Aufgabenverteilung, Länderfinanzausgleich, Altschulden, Finanzierungsmodalitäten und Zinslasten, Solidaritätszuschlag)
- 5 Mrd. EUR mehr an Bundesmitteln für die öffentliche Verkehrsinfrastruktur mit verschiedenen, noch zu konkretisierenden Aussagen zu Adressaten, Verwendungszweck und Umsetzung – dabei angestrebte Anschlussregelungen für die Gemeindeverkehrsfinanzierung und das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz-Bundesprogramm ab 2019
- Aufstockung der Städtebauförderung um 600 Mio. EUR, um auf fortan 700 Mio. EUR jährlich zu kommen, zugleich Aufwertung des Teilprogramms „Soziale Stadt“ sowie die Sicherstellung des Zugangs von Kommunen in Haushaltsnotlage
- Mietpreisbremse, insbesondere mit der Erweiterung des Mieterschutzes durch Beschränkung vonWiedervermietungsmieten von Wohnraum in Gebieten mit nachgewiesenen angespannten Wohnungsmärkten auf maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete sowie Verbesserung der Mietspiegel
- Ländliche Räume, Demografie und Daseinsvorsorge als ein Schwerpunkt der neuen
- Bundesregierung, Weiterentwicklung der „Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und
- Küstenschutz“ zu einer „Gemeinschaftsaufgabe ländliche Entwicklung“
- Bis zum Jahr 2018 eine flächendeckende Grundversorgung mit mindestens 50 Mbits/s in Deutschland (Breitbandausbau)
- Ermöglichung der verbilligten Abgabe von Konversionsflächen durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) - etwa zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums
- EEG-Reform bis Ostern 2014 mit einem im Gesetz geregelten festgelegten Ausbaukorridor und einer bei Neuanlagen ab 5 MW verpflichtenden Direktvermarktung auf Basis der gleitenden Marktprämie; mittelfristige Einführung eines Kapazitätsmechanismus zur Sicherung der Leistung konventioneller Kraftwerke
- Als ein zentraler Bestandteil der Energiewende Verbesserung der Rahmenbedingungen zur Modernisierung der Verteilernetze, damit Investitionen zeitnah refinanziert werden können, sowie Schaffung von Rechtssicherheit bei Netzübergängen im Rahmen von Konzessionsneuvergaben (Rekommunalisierung)
- Klares Bekenntnis zur kommunalen Daseinsvorsorge und offensives Eintreten gegen Einschränkungen durch EU-Politiken; Erhalt der dezentralen Besonderheiten und der Gestaltungsmöglichkeiten der Kommunen für ihre im öffentlichen Interesse liegenden Aufgaben Kinderbetreuung und Bildung, Arbeit und Soziales
- Kinderkrippen, Kitas, Schulen und Hochschulen weitere 6 Mrd. EUR in der laufenden Legislaturperiode (pro Jahr 1,5 Mrd. EUR) und bei aufwachsendem Bedarf Aufstockung der für die Kinderbetreuung veranschlagten Mittel
- Aufstockung des Eingliederungstitels der Bundesagentur für Arbeit um 1,4 Mrd. EUR und Schwerpunktsetzung der aktiven Arbeitsmarktpolitik bei den Zielgruppen Geringqualifizierter und Langzeitarbeitsloser sowie für den Übergang Schule-Ausbildung-Beruf
- Anerkennung der besonderen Lasten der von Armutszuwanderung betroffenen Städte und zeitnahe Voraussetzungen für eine stärkere Nutzung von Förderprogrammen des Bundes
Homepage SPD-Stadtverband Dorsten
Veröffentlicht am 29.11.2013

Mitglied werden

