Michael Hübner, einer von zwei Dorstener Landtagsabgeordneten. Der Landtag hat sich am Montag im Rahmen einer Expertenanhörung mit der Reform des Dienstrechts für den Öffentlichen Dienst in Nordrhein-Westfalen befasst. Dazu erklärt Michael Hübner, stellv. Vorsitzender der SPD-Landtagsfraktion:
„Die Beschäftigten im Öffentlichen Dienst in Land und Kommunen erbringen jeden Tag hochwertige Leistungen für die Bürgerinnen und Bürger in NRW. Damit ihnen dies auch in Zukunft möglich und der Öffentliche Dienst insgesamt gerade im Hinblick auf die demografischen Herausforderungen der nächsten Jahre zukunftsfähig aufgestellt ist, löst die Landesregierung ein zentrales Versprechen dieser Wahlperiode ein:
Sie schafft mit dem vorgelegten Gesetzentwurf ein modernes Dienstrecht, das gleichermaßen für die bereits tätigen wie auch für die zukünftigen Beschäftigten die Voraussetzungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf schafft, und dabei gleichzeitig den Rahmen der finanzpolitischen Verantwortung des Staates nicht verlässt. Der vorliegende Gesetzentwurf sieht entsprechende Änderungen des Dienst-, Besoldungs- und Versorgungsrechts vor, die nach dem Ergebnis der heute im Innenausschuss durchgeführten Sachverständigenanhörung insgesamt in die richtige Richtung gehen. Positiv hervorgehoben wurde seitens der anwesenden Gewerkschaften, Verbände und anderen Sachverständigen zum Beispiel die verbindliche Einführung eines Gesundheitsmanagements, der gesetzlich vorgegebene stärkere Fokus auf die Personalentwicklung, Erleichterungen im Hinblick auf flexible Arbeitszeiten und die Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit der Vollzugszulage für Polizei, Feuerwehr und Justizvollzug. Gerade der letzte Punkt ist z.B. für die insgesamt rund 140 Beschäftigten der hauptamtlichen Feuerwehren in Dorsten und in Gladbeck im Hinblick auf das Ruhegehalt von besonderer Bedeutung.“