Rentensystem soll langfristig stabilisiert, die Höhe der Renten gehalten werden

MdB und MdL

Michael Gerdes, Bundestagsabgeordneter für Dorsten, Gladbeck und Bottrop, schreibt aus Berlin

Liebe Leserin, lieber Leser,

über die Zukunft der Rente kann und muss man eigentlich immer reden – schließlich geht es darum, welches Leben wir uns im Alter leisten können. Unsere Sozialministerin Andrea Nahles hat sich vorgenommen, in wenigen Wochen ein Gesamtkonzept vorzulegen. Ihr kommt es darauf an, das Rentensystem langfristig zu stabilisieren und die Höhe der Renten zu halten. Es ist absolut richtig, langlebige und vorrausschauende Konzepte für unsere Alterssicherung zu entwickeln.

 

Einen Teilaspekt der Rentenpolitik beraten wir bereits jetzt im Bundestag. Gemeint ist das Gesetz zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand, welches gestern auf der Tagesordnung stand. Mehr und mehr Menschen in Deutschland können und wollen länger arbeiten. Zugleich gibt es aber auch viele Beschäftigte, die es nicht schaffen, bis zur Regelaltersgrenze weiterzuarbeiten. Dadurch entstehen ihnen Nachteile. Der Gesetzentwurf soll nun älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Möglichkeit bieten, den Übergang in den Ruhestand flexibel und selbstbestimmt zu gestalten. Dafür soll unter anderem die Möglichkeit verbessert werden, vor Erreichen der Regelaltersgrenze eine Teilzeitarbeit durch eine Teilrente zu ergänzen.

Besonders wichtig ist zudem die Einführung eines Gesundheitschecks in der Mitte des Erwerbslebens. Auf diese Weise sollen berufsbedingte Belastungen und Krankheiten, die einer Fortführung der Beschäftigung bis zur Regelaltersgrenze im Wege stehen könnten, frühzeitig erkannt werden. Wir wollen, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gesund und fit das Rentenalter erreichen und nicht wie bisher aus gesundheitlichen Gründen aus dem Arbeitsleben ausscheiden müssen, arbeitslos werden oder auf Erwerbsminderungsrente angewiesen sind. Außerdem schließen wir eine große Gerechtigkeitslücke und entschärfen die sogenannte Zwangsverrentung im SGB II. Wenn SGB II-Bezieher aufgrund von Ab- schlägen der Bezug von Altersgrundsicherung droht, können diese künftig nicht mehr vorzeitig in Rente geschickt werden. Damit bekämpfen wir Altersarmut.

Mit freundlichen Grüßen


Michael Gerdes

 

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