Nitrat im Wasser: Strengere Grenzwerte für die Landwirtschaft sind nötig

Umwelt


Dirk Schult, SPD-Sprecher im Umwelt- und Planungsausschuß.

Was ist los mit dem Grundwasser? Ende des letzten Jahres schreckten Meldungen aus Rhade auf: Wasserproben überschritten den zulässigen Nitrat-Grenzwert (50 mg/L). SPD-Fraktionsvorsitzender Friedhelm Fragemann reagierte spontan und lud Angela Herzberg, Geologin beim RWW, zur jüngsten Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses (UPA) ein. Passend zum Thema tagte der Dienstag im Holsterhausener Wasserwerk. Das beruhigende Fazit am Ende eines einstündigen Vortrages: Das Trinkwasser heute ist sauber – und es wird auch in 30 oder 40 Jahren sauber sein. Also alles gut, viel Lärm um nichts? Nein! Denn erstens ist es nicht einzusehen, warum Grundwasser erst verschmutzt wird, um es anschließend bei der Aufbereitung zu Trinkwasser aufwändig reinigen zu müssen, und zweitens hat dieser erhöhte Aufwand seinen Preis. Den am Ende die Verbraucher zu zahlen haben.

Der Verursacher für die Nitrat-Belastung im Grundwasser ist bekannt: Es sind die Landwirte, die Dünger und Gülle auf ihre Felder aufbringen. Das Problem ist nicht neu und ist schon lange bekannt – und das RWW hat schon vor über 20 Jahren reagiert. Seit 1993 gibt es die (freiwillige!) Kooperation zwischen Landwirtschaft und Wasserwirtschaft. Gemeinsam werden Ziele und konkrete Maßnahmen vereinbart. Dafür gibt es Prämien – mittlerweile aber nicht mehr für die reine Teilnahme, sondern nur noch, wenn die Ziele auch erreicht werden. Aus Dorsten machen rund 75 % der landwirtschaftlichen Betriebe mit bei der freiwilligen Kooperation. Das Fazit nach über 20 Jahren von Angela Herzberg: Intensive Landwirtschaft und Wasserschutz schließen sich nicht aus!

Aber wie kommt es dann zu den alarmierenden Nitrat-Werten im Grundwasser weit jenseits des zulässigen Grenzwertes? Ein Drittel der kooperierenden Betriebe erfüllt die Ziele, bei einem weiteren Drittel besteht, so Angela Herzberg, die Hoffnung, daß sie bei intensiverer Beratung die Ziele erreichen kann. Das letzte Drittel jedoch ist beratungsresistent, sprich verweigert sich. Und dieses letzte Drittel macht die Anstrengungen der anderen zwei Drittel zunichte und treibt den Nitrat-Wert im Grundwassr in die Höhe.

Dabei brechen diese Betriebe vielleicht noch nicht einmal geltendes Recht (die Dünge-Verordnung). Aber, so Angela Herzberg, die Dünge-Verordnung wird den Anforderungen in Wasserschutzgebieten nicht gerecht. Heißt: Die erlaubten Dünger- und Gülle-Mengen der Verordnung sind zu hoch, die Verordnung ist – jedenfalls in Wasserschutzgebieten – zu lasch. Helfen können da nur härtere Gesetze und Verordnungen, die freiwillige Kooperation zwischen RWW und den landwirtschaftlichen Betrieben stößt an ihre Grenzen. Es reicht nicht, wenn zwei Drittel der Betriebe mitmachen und sich den härteren Grenzwerten der Kooperation stellen.

Einen Kommentar zu diesem Thema lesen Sie morgen auf dieser Seite.

Zum Schluß noch ein paar technische Fakten zum Weg des Wassers vom Regen bis in unsere Haushalte: Unser Trinkwasser wird heute aus einer Tiefe von ca. 100 m gefördert. Der Nitratgehalt dieser Wasservorkommen liegt weit unterhalb des zulässigen Grenzwertes. Das Grundwasser wandert mit einer Geschwindigkeit von ca. 3 m pro Jahr tiefer, das heißt der Regen von heute kommt erst in 30 oder 40 Jahren an den Pumpen der Wasserwerke an. Nitrat wird in dieser Zeit, also „von alleine“ oder von der Natur, nicht abgebaut. Es muß nach der Wasserförderung technisch beseitigt werden. Entwarnung gibt das RWW für Antibiotika-Rückstände im Grundwasser: Die in den Mastställen eingesetzten Antibiotika wandern zwar in die Gülle, aber nach dem Ausbringen der Gülle gelangen die Antibiotika-Rückstände nicht ins Grundwasser. Anders als Pflanzenschutzmittel, auch die gehen in das Grundwasser.

 

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