Maßnahmen gegen die Verschandelung der Fußgängerzone

Kommunalpolitik

Die Verwaltung wird beauftragt, die Verunreinigung der Fußgängerzone durch Zigarettenkippen und Kaugummi als Ordnungswidrigkeit mit drastischen Bußgeldern zu sanktionieren (mind.50,00 €). Dabei ist eine effektive Kontrolle zwecks Durchsetzung der damit verbundenen Zielsetzung sicherzustellen, indem eine Personalverstärkung erfolgt und evtl. auch in den Abendstunden kontrolliert wird.
 

In der Dorstener Zeitung vom 24.08.2019 wurde zu Recht die Verschandelung der Fußgängerzone durch weggeworfene Zigarettenkippen thematisiert. Zu ergänzen wäre hier eine weitere Hinterlassenschaft wenig sozial agierender Zeitgenossen: eine Vielzahl von Kaugummis. Nur wenige Wochen nach Fertigstellung von Bauabschnitten im Rahmen des Programms „Wir machen Mitte“ sind diese teilweise durch verstreute Kaugummireste schon unansehnlich geworden. Hier helfen nur drastische Bußgelder, wie dies mit Nachdruck und zu Recht von den sozialen Medien und vielen Besuchern der Innenstadt gefordert wird. Dazu ist es notwendig, mehr Ordnungskräfte einzusetzen, eventuell auch in den Abendstunden, um effektiver gegen die Verursacher der Verschmutzung vorzugehen und diese zur Rechenschaft ziehen zu können.

Wir sollten jedenfalls die Möglichkeiten des im Rahmen einer neuen Richtlinie der Landesregierung erlassenen „Umwelt-Bußgeldkataloges“ nutzen.

 

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