Kommunen können Frist für Dichtheitsprüfungen von Abwasserkanälen verlängern

Umwelt


Michael Hübner, Dorstens Landtagsabgeordneter.

„Für viele Haus- und Immobilienbesitzer besteht die Möglichkeit, die Frist zu Prüfung ihrer Abwasserkanäle auf Dichtheit um maximal acht Jahre zu verlängern. Ein Erlass des nordrhein-westfälischen Umweltministeriums erlaubt es jetzt den Kommunen, die Frist zur Dichtheitsprüfung von 2015 auf 2023 auszudehnen. In Wasserschutzgebieten muss die Prüfung allerdings weiterhin bis 2015 geschehen sein“, berichtete Michael Hübner heute aus Düsseldorf. Die Änderungen seien das Ergebnis eines Vermittlungsgespräches des Petitionsausschusses des Landtags mit dem Umweltministerium.

Hübner: „Dabei haben wir auch soziale Aspekte berücksichtigt. Ältere und alleinlebende Bürgerinnen und Bürger können beispielsweise eine Ausnahmeregelung von der Sanierung erhalten, bis die Erbfolge geregelt ist. Darüber hinaus stehen für Kanalsanierungsmaßnahmen mindestens noch bis Ende 2011 über ein Förderprogramm Zuschüsse zur Verfügung. Gleichzeitig hat die KfW-Bank ein Kredit-Programm zur Durchführung von Dichtheitsprüfung an privaten Abwasserleitungen und zur Sanierung von privaten Abwasserleitungen aufgelegt.

Der neue Erlass zur kommunalen Abwasserbeseitigung räumt den Städten und Gemeinden in NRW nun die Möglichkeit ein, bis Frühjahr 2011 Satzungen zu den Dichtheitsprüfungen zu erlassen und dabei die entsprechenden neuen Fristen festzulegen“, erläuterte der SPD-Landtagsabgeordnete. Geregelt werde in dem Erlass auch die Art der Dichtheitsüberprüfung. In besonders sensiblen Gebieten sei nur eine optische Prüfung des Rohrsystems nicht hinreichend; hier müsse eine Druckprüfung erfolgen. Der Erlass bringe auch Klarheit in der Frage der Drainagen.

 

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