„Die Landesregierung verliert bei den geplanten Änderungen zum Unterhaltsvorschuss leider die Interessen von Kindern und Alleinerziehenden aus dem Auge – statt sich für eine schnelle und unbürokratische Zahlung einzusetzen, schafft sie undurchsichtige Parallelstrukturen zwischen Land und Kommunen“, sagt Michael Hübner, Landtagsabgeordneter für Gladbeck und Dorsten. Alleinerziehende, die keinen oder nicht regelmäßig Unterhalt von dem anderen Elternteil erhalten, können Unterhaltsvorschuss beantragen. Leider müssen Alleinerziehende häufig lange auf den Vorschuss warten und zuvor große bürokratische Hürden überwinden. Das liegt unter anderem daran, dass in den Städten, die bisher für die Verwaltung des Vorschusses zuständig sind, Personal fehlt. Das ist nicht nur eine Belastung für betroffene Kinder und Alleinerziehende. Auch die Städte selbst haben häufig Probleme, den geleisteten Vorschuss vom zahlungsunwilligen Elternteil zurückzuholen. „Damit in Zukunft betroffene Kinder und Alleinerziehende nicht im Regen stehen, die Vorschusszahlungen effizient verwaltet werden und darüber hinaus auch die ausstehenden Zahlungen des unwilligen Elternteils effektiv zurückgefordert werden können, ist es gut, die Aufgaben von den Städten zentral auf das Landesamt für Finanzen übertragen werden. Wir freuen uns, dass die Landesregierung diese Notwendigkeit erkannt hat. Leider hat sie das dafür notwendige Gesetz aber zu hastig und undurchdacht auf den Weg gebracht. Denn die Landesregierung plant, dass für bestehende Fälle weiterhin die Kommunen zuständig sind und das Landesamt nur neue Fälle übernimmt. Dadurch entsteht in den kommenden 18 Jahren eine undurchsichtige Doppelstruktur, die weder den betroffenen Kindern und alleinerziehenden Eltern noch den Städten hilft“, kommentiert Hübner. Denn für einige Fälle, in denen der Vorschuss bereits beantragt wurde, sind bis zu 18 Jahre die Kommunen zuständig, während das Landesamt für Finanzen neue Fälle bearbeitet. In einigen Fällen könnte das sogar dazu führen, dass der Vorschuss für ein Geschwisterkind von der Stadt, für das andere Geschwisterkind vom Land bearbeitet wird. Ein weiterer Kritikpunkt: Die Kosten für den Unterhaltsvorschuss, die den Städten auch in Zukunft entstehen werden, will das Land nun nicht mehr im gleichen Maße erstatten: „Wenn man schon derartige Doppelstrukturen und einen viel zu langen Übergang der Zuständigkeiten schafft, dann sollte man wenigstens die Kosten gerecht aufteilen. In der geplanten Form bereichert sich aber das Landesamt auf den Schultern der Städte – und am Ende leider auch der betroffenen Kinder und Alleinerziehenden“, sagt Hübner.