MdB und MdL
Michael Hübner, kommunalpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion. In der letzten Anhörung des Innenausschusses des Landtags diskutierten mehr als 20 Sachverständige über die Neufassung und Weiterentwicklung des bisherigen Feuerwehrgesetzes (Feuerschutz und Hilfeleistungsgesetz – FSHG). „Das neue Gesetz ist sinnvoll und richtig. Wir stärken damit die Feuerwehr, den Katastrophenschutz und das Ehrenamt“, sagt Michael Hübner, kommunalpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion.
„Aufgrund der breiten Beteiligung im Vorfeld, wurden alle Aspekte umfassend im Sinne einer neuen ganzheitlichen Konzeption des Brandschutzes, der Hilfeleistung und Aufwertung des Katastrophenschutzes im neuen Gesetz zusammengeführt. Nur in wenigen Bereichen gibt es noch Anregungen oder Veränderungswünsche, die mit guten Argumenten vorgetragen wurden. Die SPD-Landesfraktion wird die Stellungnahmen nun umfassend auswerten und das Gesetz auf notwendige Änderungen hin prüfen. Dies betrifft u. a. Veränderungen bei der Ölspurbeseitigung, als auch Regelungen zur Sicherstellung der Qualität im Werkfeuerwehrbereich und die Verantwortung des Landes bei kritischen Infrastrukturen. Mit dem neuen Gesetz wird auch die Arbeit der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer aufgewertet und das Ehrenamt gestärkt.“ In diesem Zusammenhang betont Hübner abschließend: „Ich danke aber vor allem der Dorstener Berufs-, als auch der freiwilligen Feuerwehr und dem THW für ihre stets hervorragende Arbeit und ihre überdurchschnittliche Einsatzbereitschaft.“
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Veröffentlicht am 26.08.2015