Hilfe für Barkenberger Hausbesitzer – SPD stellt Antrag zu „Nachtspeicherheizungen“

Kommunalpolitik

Heinz Denniger
Heinz Denniger, SPD-Fraktionsvorsitzender

Die Energieeinsparungsverordnung, kurz EnEV, soll in diesem Jahr verändert werden. Zum Schutz des Klimas müssen dann vor 1990 eingebaute Speicherheizsysteme spätestens 2020 durch andere Heizsysteme ersetzt werden. Diese Vorschrift gilt für alle Wohngebäude mit mehr als 5 Wohneinheiten. Davon sind viele Barkenberger Hausbesitzer betroffen. Denn sollte der Ausnahmeparagraph 10a Abs. 3 (1) EnEV nicht für Barkenberg gelten, wird das richtig teuer. Die SPD will nun für Klarheit sorgen.

§10a Abs. 3 (1) EnEV besagt, daß die Pflicht,....

die Speicherheizsysteme ersetzen zu müssen, entfällt, wenn andere öffentlich-rechtliche Pflichten entgegenstehen. Um das zu verstehen, muß man bis zur Entstehung Barkenbergs zurückgehen.

Die „Neue Stadt Wulfen“ wurde in den 1960er Jahren geplant. Die Planer sahen damals Nachtspeicherheizungen für die Wärmeversorgung vor. Neu-Dorstener wurden damals von der Eigentümerin Entwicklungsgesellschaft Wulfen mbH verpflichtet, mit Strom zu heizen. Ein alternatives Heizsystem war nicht vorgesehen. Mitgesellschafterin der Entwicklungsgesellschaft Wulfen mbH war damals u.a. die Stadt Dorsten.

Und hier wird es nun entscheidend: ist diese Pflicht aus dem Kaufvertrag nun eine öffentlich-rechtliche Pflicht? Falls ja, müssen Barkenberger Hausbesitzer ihre Nachtspeicherheizungen nicht ersetzen. Falls nein, wird es richtig teuer. Die SPD will nun Klarheit und stellt dazu folgenden Antrag an den Umwelt- und Planungsausschuß:

1. Die Verwaltung prüft, inwieweit der für Barkenberg von der EW Wulfen ausgesprochene Anschluss- und Benutzungszwang für das Heizen mit Nachtspeicherstrom einer „öffentlich-rechtlichen“ Pflicht nach § 10a Abs. 3 (1) EnEV gleichkommt.

2. Sollte diese Überprüfung negativ ausfallen, sind Wege aufzuzeigen, im Benehmen mit dem Gesetzgeber Lösungen zu finden, die die Barkenberger Wohnungseigentümer anderen gleichstellt, für die aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Verpflichtung vom Ersatz der Nachtspeicherheizung befreit sind.

Der Umwelt- und Planungsausschuß tagt das nächste Mal am 10. Februar 2009.

 

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