Handhabung der Vermeidung von sog. Doppelberatungen

Ratsfraktion


Friedhelm Fragemann, SPD-Fraktionsvorsitzender.

Die Geschäftsordnung sieht vor, daß ein Thema jeweils nur in einem Ausschuß beraten werden soll. Sog. Doppelberatungen sollen so vermieden werden. Im Grundsatz eine richtige Entscheidung, bei speziellen Themen kann die Geschäftsordnung jedoch eine sachgemäße Beratung vermeiden. Wie jetzt im Fall des Suchtberichtes der Caritas-Verbände Dorsten und Haltern.

Dieser wurde nur in der jüngsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses (JHA) beraten. Die SPD-Kritik daran: Jugendliche machen nur 20 % der Hilfesuchenden aus. Um das Thema ganzheitlich beraten zu können, schlägt die SPD auch eine Beratung im Sozialausschuß vor - die aktuelle Geschäftsordnung sieht jedoch diese Doppelberatung nicht vor.

SPD-Fraktionsvorsitzender Friedhelm Fragemann wandte sich daher an den Bürgermeister:

Handhabung der Vermeidung von sog. Doppelberatungen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

ich nehme den Jahresbericht 2013 der Suchtberatung und Behandlung der Caritas-verbände Dorsten und Haltern am See, der nach der geltenden Geschäftsordnung bzw. Ordnung der Ausschüsse des Rates der Stadt Dorsten nur im JHA zu behandeln ist, zum Anlass, auf die mit der vor geraumer Zeit vereinbarten Vermeidung von Doppelberatungen vorhandenen Problematik hinzuweisen. Das Beispiel des Jahresberichtes 2013 der Caritas macht deutlich, dass eine Behandlung ausschließlich im JHA den ganzheitlichen Blick auf die dort geschilderten Probleme verstellt bzw. einer ausführlichen Würdigung aller damit vorhandenen Aspekte, die größtenteils im Sozialausschuss abzuhandeln wären, verhindert. Um nur einen konkreten Beleg zu benennen, verweise ich auf die Tatsache, dass Jugendliche bei der Inanspruchnahme der Suchtberatung weniger als 20 % ausmachen.

Im Übrigen lassen sich viele Themen nicht nur auf einen Ausschuss verkürzen, so z.B. auch die Inklusion nicht. Natürlich könnte im letztgenannten Fall eine intensive Bearbeitung im bis dato zuständigen Schulausschuss stattfinden und hat ja auch dort stattgefunden, allerdings unter Verzicht auf die möglichen Beiträge der fach- und sachkundigen Ausschussmitglieder aus den Bereichen Soziales oder Jugendhilfe.

Die ursprünglich mit der Vermeidung der sogenannten Doppelberatung verfolgte Zielsetzung einer Straffung der Ausschussarbeit darf nicht dazu führen, dass inhaltliche Aspekte auf der Strecke bleiben, weil eine umfassende und differenzierte pro-contra-Abwägung nicht im erforderlichen Maße erfolgt.

Im Übrigen sind sog. Doppelberatungen im Kreis und auch auf anderen höheren Ebenen eine durchaus geübte und bewährte Praxis. Auch in Dorsten hatte man damit keine schlechten Erfahrungen gemacht, wenn es auch hier und da zu vermeidbaren Überschneidungen gekommen sein mag.

Ich rege daher

  1. eine Überprüfung der Ausschussordnung mit dem Ziel an, den generellen Entfall der sog. Doppelberatung aufzuheben oder zumindest eine weniger rigide bzw. restriktive Handhabung des Vermeidungsgebotes in der Praxis zu erwägen.

Des Weiteren beantrage ich

  1. den o.g. Jahresbericht der Caritas auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Sozialausschusses zu setzen.

Mit freundlichem Gruß

Friedhelm Fragemann.

 

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