
Der Bundestag hat gestern den Mindestlohn beschlossen. Endlich! Nach 10 Jahren politischen Kampfes gilt ab 1. Januar 2015 eine Lohnuntergrenze von 8,50 Euro. Ja, es gibt ein „aber“: nicht für Unter-18jährige, nicht sofort für Langzeitarbeitslose, in wenigen Branchen erst ab 2017. Natürlich darf man das bedauern und beklagen – bei der CDU. Sie verhinderte vehement eine einheitliche Regelung ohne Ausnahmen.
Aber von der jetzt beschlossenen Regelung werden ab 2015 rund 3 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer profitieren. Die heute für 4, 5 oder 6 Euro arbeiten gehen und anschließend noch zum Sozialamt gehen müssen, um „aufzustocken“.
Ja, der jetzt beschlossene Mindestlohn ist nicht frei von „aber“ - aber endlich ist ein millionenfacher Einstieg gelungen!

Mitglied werden

