
Dirk Schult, SPD-Ratsherr aus Holsterhausen.
Wer mehr als 1 Mio. Euro Steuern hinterzieht, der muß ins Gefängnis. Das stellte der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil am Dienstag klar. Die Millionen-Grenze hatte der BGH bereits in einem früheren Urteil festgesetzt – aber Gerichte durften die an sich fällige Gefängnisstrafe ausnahmsweise in begründeten Einzelfällen zur Bewährung aussetzen. Die begründeten Einzelfälle häuften sich… Von dieser aufweichenden Interpretation profitierte zuletzt z. B. Ex-Postchef Zumwinkel. Damit ist nun Schluß – grundsätzlich wandert derjenige, der mehr als 1 Mio. Euro Steuern hinterzieht, ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof machte damit klar: Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt (mehr)!
Jährlich entgehen dem Deutschen Staat durch Steuerhinterziehung Milliarden Euro. Experten schätzen den Steuerausfall auf eine zweistellige Milliarden-Summe. Geld, das Bund, Ländern und Kommunen fehlt. Um zum Beispiel Straßen zu sanieren oder die Heizungen in Schulen zu reparieren.
Das BGH-Urteil hat Signal-Wirkung. Eine klare Strafandrohung ist jedoch nur die eine Hälfte auf dem Weg zu mehr Steuerehrlichkeit. Strafen wirken nur, wenn auch die Gefahr, erwischt zu werden, real ist. Soll heißen: Die Finanzbehörden brauchen mehr Steuerfahnder. Die sind zwar nicht gerade billig, aber jeder Steuerprüfer holt ein mehrfaches seines Jahresgehaltes an Mehr-Steuereinnahmen herein.

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