Abstimmung zum Euro-Rettungsschirm
Am Donnerstag (29.09.) stand nicht nur eine inhaltliche Entscheidung auf der Agenda des Parlaments, sondern vielmehr eine strukturelle, europäische Entscheidung. Der Bundestag beriet in 2. und 3. Lesung über einen Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU und FDP zu einem „Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus“.
Zuletzt hatte der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion öffentlich noch einmal erklärt, dass unsere Fraktion diesem Gesetz zustimmen wird – nicht weil wir der Kanzlerin beistehen wollen, sondern aus Verantwortung gegenüber Europa. Oppermann: „Es wäre nicht verantwortlich, jetzt einfach den kurzfristigen Vorteil der Opposition zu suchen, die Regierung in Schwierigkeiten zu bringen. Wir fühlen uns für Europa und für den Euro verantwortlich, und deshalb werden wir zustimmen, auch wenn der Rettungsschirm in der jetzigen Form nur ein notwendiges Instrumentarium bereitstellt, aber keineswegs das Problem insgesamt lösen kann.“
In der Debatte vor der Abstimmung über die Erweiterung der EFSF (Europäische Finanzstabilitätsfazilität) griff der ehemalige Finanzminister Peer Steinbrück, der für die SPD-Fraktion sprach, die Bundesregierung scharf an und bescheinigte ihr in weiten Teilen Konzeptlosigkeit. Zunächst erklärte er aber – durchaus auch selbstkritisch – dass die Politik die Menschen mit technischen Begriffen über Europa geflutet habe, aber keine Erzählung geliefert habe, was Europa eigentlich ist und ausmacht und warum es sich lohnt, in Europas Zukunft zu investieren. Diese Themen seien „verdunkelt“ worden. Nicht zuletzt deshalb gebe es viele Ressentiments gegen den Euro und die Europäische Union. Doch statt den Menschen Europa zu erklären, wie es Aufgabe einer Bundesregierung sei, habe diese Koalition laviert und Volten geschlagen und „deutschtümelnde Volkslieder angestimmt, nicht nur im Sauerland“. Diese klaffenden Risse seien unübersehbar.
Steinbrück begründete, wo die Stärken Europas liegen: Rechtsstaatlichkeit, Sozialstaatsprinzip, Pressefreiheit, kulturelle Vielfalt, Frieden. „Wir leben in einem privilegierten Ausnahmezustand“, sagte Steinbrück. Und wenn das auch so bleiben solle, dann gehe es nur gemeinsam mit den anderen Ländern, allein könne Deutschland nichts erreichen. Wir müssten einen „Beitrag leisten“. Denn, so Steinbrück: „Scheitert der Euro, werden wir in Europa um 20 Jahre zurückgeworfen“. Würden also die Hilfen für den Patienten Griechenland abgewürgt, lande dieser auf der Intensivstation und käme nicht mehr auf die Beine. Aus dieser übergeordneten Verantwortung heraus stimme die SPD für die Gesetzesänderung. Allerdings seien diese Schritte zur Stabilisierung der Eurozone notwendig, aber nicht hinreichend.
Banken immunisieren sich gern mit „too big too fail“
Was wirklich vonnöten sei, sei zum Beispiel eine Regelung zur geordneten Abwicklung von Banken. Denn „die Banken immunisieren sich gern mit dem Argument, sie seien zu bedeutsam für das System, um sie pleite gehen zu lassen“, sagte Steinbrück. Auf neudeutsch heißt das „too big too fail“.
Vonnöten sei endlich auch eine Finanztransaktionssteuer, und zwar zunächst mit dem Konvoi der Länder, die diese Umsatzsteuer auf Börsengeschäfte auch wollen. Ebenso müssen Steuerbetrug besser bekämpft und eine einvernehmliche, verbindliche Regulierung der Finanzmärkte geschaffen werden. „Es kann nicht sein, dass Haftung und Risiko so auseinanderfallen“, sagte Steinbrück. „Verluste werden sozialisiert und Gewinne privatisiert“. Durch so etwas, konstatierte Steinbrück, erscheine die Politik nur noch als Getriebene. Steinbrück: „Die ideologischen Folgen sind im Grunde schlimmer als die ökonomischen“. Die Ideale der Demokratie würden erschüttert durch solche Exzesse. Im Hinblick darauf erscheine das eindimensionale Programm der FDP – Steuersenkungen, Steuersenkungen, Steuersenkungen – anachronistisch. „Zum Glück bewerten das auch die Wähler so“, sagte Steinbrück.
Die Koalition habe nicht die Kraft zu der Erkenntnis, dass durch ihr Verhalten eine soziale Spaltung drohe. Ihr fehle Vertrauen, Konsistenz, Erkennbarkeit. Steinbrück: „Wir sind beim chinesischen Kalender im Jahr des Hasen – das vermittelt auch die deutsche Bundesregierung“.
Der haushaltspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Carsten Schneider, sekundierte, dass Finanzminister Schäuble noch immer nicht offengelegt habe, was genau er beim IWF in Washington sagte und hörte. Durch solch eine Salamitaktik verschärfe sich die Krise nur. Außerdem: „Wir beschließen hier heute im Deutschen Bundestag das Gegenteil von dem, was Sie vor eineinhalb Jahren gesagt haben. Hätten wir das schon vor einem Jahr getan, wäre es mit Ländern wie Italien womöglich gar nicht soweit gekommen.“
Die SPD-Fraktion hat zu dem Gesetzentwurf der Koalition einen Entschließungsantrag (Drs. 17/7175) vorgelegt, der die Rettungsinstrumente weiter präzisiert:
• So soll kein Finanzprodukt mehr ohne Regulierung und Aufsicht sein.
• Die Vorschläge der EU-Kommission zur Verbesserung des Stabilitäts- und Wachstumspaktes, der Einführung des europäischen Semesters, eines Frühwarnsystems für systemische Krisen und weitere tiefere Integrationsschritte sind der richtige Weg, reichen aber noch nicht aus.
• Risiko und Haftung etwa müssen durch klare Gläubigerbeteiligung im Fall von Solvenzproblemen von Staaten geregelt werden, eine Finanztransaktionssteuer eingeführt und der Finanzsektor an den Wachstumsprogrammen beteiligt werden. Diese Einnahmen können für Wachstumsimpulse verwendet werden.
• Wirtschaftlich schwache Regionen in Europa müssen besser gefördert werden. Dazu muss der Mittelabfluss der bestehenden europäischen Strukturhilfemittel vereinfacht werden. Diese Schritte sind degressiv auszugestalten.
• Flächendeckende Mindestlöhne müssen eingeführt werden, orientiert am Pro-Kopf-Einkommen des jeweiligen Staates.
• Die Unternehmensteuer muss harmonisiert werden.
• Die Sanierung eines überschuldeten Haushaltes darf nicht nur von den Steuerzahlern getragen werden.
• Erforderlich ist schließlich ein Verbot schädlicher Finanzmarktgeschäfte mit Derivaten und Leerverkäufen und des spekulativen Handels mit Kreditausfallversichrungen. Emittenten von solchen Versicherungen müssen sie künftig mit entsprechendem Eigenkapital unterlegen.
• Aufsichtsbehörden sind entsprechend mit weitergehenden Kompetenzen auszustatten. Kreditinstitute müssen diesen Behörden frühzeitig melden, in welcher Höhe sie Verbindlichkeiten halten bzw. bei Notenbanken hinterlegt haben.
Unsere Botschaft:
Unsere Botschaft lautet also zusammengefasst: Wir stehen zu unserer europäischen Verantwortung. Wir halten die Ergänzungen der EFSF für dringend nötig, fordern jedoch zusätzlich weitergehende Maßnahmen, um Europa aus der Krise zu führen. Außerdem wollen wir die parlamentarischen Mitwirkungsrechte differenzierter ausgestalten.
Im Haushaltsausschuss haben wir dahingehend diese Woche einen Erfolg zu verbuchen, weil wir erreicht haben, dass das neunköpfige Sondergremium, das künftig über EFSF-Maßnahmen entscheidet, nach der Geheimhaltungsphase das Parlament informieren muss und politische Fragen so diskutiert werden können. Außerdem wählt nun der gesamte Bundestag die Mitglieder des Gremiums, nicht nur der Haushaltsausschuss. Mit anderen Worten: Nichts geht ohne den Deutschen Bundestag.
Gleichwohl wurde unser Entschließungsantrag von den übrigen Fraktionen mit Ausnahme der Grünen am Donnerstag abgelehnt. Der Antrag der Koalitionsfraktionen wurde mit großer Mehrheit vom Parlament gebilligt. Zu diesem Ergebnis sagte SPD-Fraktionsgeschäftsführer Thomas Oppermann: „Die Angst vor dem Machtverlust hat die Reihen in der Koalition noch einmal geschlossen“. Aber, so Oppermann: „Eine Schwalbe macht noch keinen Sommer. Diese Koalition wird in den kommenden Monaten noch mehrfach eine Kanzlermehrheit aufbringen müssen.“ Die Kanzlerin habe noch schwere Zeiten vor sich. Das Abstimmungsergebnis „verdeckt die inneren Widersprüche in dieser Koalition“.
Sachgrundlose Befristung abschaffen
Die SPD-Fraktion will die sachgrundlose Befristung im Arbeitsrecht abschaffen. In einem Antrag (Drs. 17/1769) fordern die Sozialdemokraten, die Regelungen im Teilzeit- und Befristungsgesetz zu streichen, die es ermöglichen, Arbeitsverträge ohne sachlichen Grund zu befristen. Unsichere Beschäftigung auf Zeit nimmt zu. Der Anteil befristeter Beschäftigung ist in den vergangenen Jahren gestiegen. Inzwischen wird bereits jeder zweite neue Arbeitsvertrag befristet abgeschlossen.
Menschen, die in der Arbeitswelt keine Sicherheit vorfinden, haben auch keine Sicherheit im Privatleben. Es fällt ihnen schwer, eine Familie zu gründen sowie Beruf und bürgerschaftliches Engagement zu vereinbaren. Dies ist jedoch das Fundament des Miteinanders in unserer Gesellschaft.
Die SPD-Fraktion setzt sich deshalb dafür ein, den Trend zur zunehmenden Befristung von Beschäftigungsverhältnissen zu stoppen. In einem Antrag fordern die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten, die Regelungen zur sachgrundlosen Befristung im Teilzeit- und Befristungsgesetz zu streichen. Der Antrag bezieht sich sowohl auf die generelle Möglichkeit der sachgrundlosen Befristung bis zur Dauer von zwei Jahren als auch auf die Sonderregelungen für neu gegründete Unternehmen (Befristung bis vier Jahre) und Arbeitnehmer ab 52 Jahren (Befristung bis fünf Jahre).
Zur Begründung führt die SPD-Fraktion an, dass die gravierenden Nachteile der sachgrundlosen Befristung für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht durch bessere Beschäftigungsaussichten aufgewogen würden: „Die rechtlich unerwünschte Verlagerung unternehmerischer Risiken auf Arbeitnehmer/-innen und die Aushebelung des Kündigungsschutzes für sachgrundlos befristet Eingestellte wird nicht durch positive Beschäftigungseffekte ausgeglichen.“ Eine Abschaffung dieser Regelung sei damit überfällig.
Ausländische Bildungsabschlüsse:
SPD-Fraktion fordert mehr Angebote zur Nachqualifizierung
Viele Menschen, die aus dem Ausland nach Deutschland gezogen sind, gehen hier beruflichen Tätigkeiten nach, die unter ihrer Qualifikation liegen – wenn sie überhaupt Zugang zum Arbeitsmarkt finden. Schätzungen zufolge, leben fast drei Millionen Menschen in unserem Land, deren Qualifikationen bei uns nicht anerkannt werden. Betroffen sind vor allem viele Migrantinnen und Migranten, deren berufliche Ausbildung in Deutschland nicht als gleichwertig gilt, und auch rund eine halbe Million zugewanderte Akademikerinnen und Akademiker.
Deshalb sind sich Fachleute schon lange einig: Ein Gesetz zur besseren Anerkennung ausländischer Berufs- und Hochschulabschlüsse ist überfällig. Die Anerkennung der Lebensleistung und Bildungsbiografien aller Migrantinnen und Migranten ist aber ein notwendiger Schritt für gelungene Integration und eine Willkommenskultur. Und Deutschland kann auf deren Potenziale nicht verzichten. Wir brauchen mehr und gut qualifizierte Fachkräfte.
Für die SPD hat der damalige Bundesarbeitsminister Olaf Scholz bereits in der Großen Koalition 2009 Eckpunkte für ein Anerkennungsgesetz vorgelegt. Eine gemeinsame Initiative der damaligen Koalition kam aufgrund des Widerstands von CDU/CSU nicht zustande. Im Dezember 2009 legte Bildungsministerin Schavan Eckpunkte vor und versprach, spätestens bis Sommer 2010 einen Gesetzentwurf einzubringen. Es dauerte eineinhalb Jahre, bis Schavan im März 2011 einen schwarz-gelben Regierungsentwurf vorlegen konnte. Heute hat der Bundestag das Gesetz beschlossen.
SPD-Fraktion fordert Nachbesserungen und begleitende Fördermaßnahmen
Kern ist die Einführung eines Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes, das für alle Migrantinnen und Migranten einen allgemeinen Anspruch auf eine individuelle Gleichwertigkeitsprüfung nach einem einheitlichen Verfahren schafft. Schwarz-Gelb hat mit dem Rechtsanspruch für Alle eine zentrale Forderung der SPD-Fraktion umgesetzt, die sie schon Ende 2009 in den Bundestag einbracht hatte.
Die Sozialdemokraten haben die schwarz-gelbe Gesetzesvorlage deshalb als zwar späten, aber ersten Schritt in die richtige Richtung begrüßt. Zugleich stießen die einzelnen Regelungen bei der SPD-Fraktion an mehreren Stellen auf Kritik. Der Gesetzentwurf bleibt an zentralen Stellen hinter den eigenen Ansprüchen zurück. Um das Gesetz zu einem echten Erfolg zu bringen, sind Nachbesserungen am Gesetz sowie zusätzliche, begleitende Maßnahmen nötig, die wir in unserem Antrag (Drs. 17/108) fixiert haben:
• Recht auf Beratung: Ohne individuelle Beratung werden viele in dem Zuständigkeits- und Maßnahmendschungel auf dem Weg zur Anerkennung scheitern. Deshalb muss im Gesetz ein Rechtsanspruch auf Beratung und Begleitung im Verfahren verankert werden. Ein solcher Rechtsanspruch muss durch ein Netz an Beratungsstellen umgesetzt werden.
• Sozialverträgliche Gebührenregelung: Die Gebühren dürfen nicht zur sozialen Hürde werden. Das droht jedoch, wenn je nach Fallkonstellation hohe dreistellige oder sogar vierstellige Kosten anfallen. Deshalb muss mit einer Kostenobergrenze sowie mit Regelungen für Härtefälle Rücksicht auf die soziale Lage der Antragstellerinnen und Antragsteller genommen werden.
• Einheitliche Fristenregelung: Das schwarz-gelbe Gesetz sieht je nach Berufsgruppen unterschiedliche Fristen vor, innerhalb derer über die Gleichwertigkeit einer Qualifikation entschieden werden muss. Diese Ungleichbehandlung ist nicht akzeptabel. Es sollte in jedem Fall, unabhängig von Herkunft der Abschlüsse bzw. Beruf, die Frist von drei Monaten mit der Möglichkeit der Verlängerung in schwierigen Fällen um einen weiteren Monat gelten.
• Moderne Kompetenzfeststellung: Die neuen Regelungen konzentrieren sich auf die Papierlage von Abschlüssen, um vorhandene Kompetenzen und Qualifikationen fest-zustellen. Das reicht nicht aus, zumal Zeugnisse Jahrzehnte alt sein können. Stattdessen müssen moderne Wege stärker genutzt werden. Die nur in Ausnahmefällen vorgesehene Begutachtung der tatsächlichen Fähigkeiten durch ein praxisorientiertes Kompetenzfeststellungsverfahren muss zu einem Standardangebot gemacht werden.
• Angebot und Förderung von Ausgleichsmaßnahmen: Wenn keine volle Gleichwertigkeit festgestellt werden kann, sieht der Gesetzentwurf in bestimmten Berufsgruppen Ausgleichsmaßnahmen vor, wobei zwischen einem Anpassungslehrgang und einer Eignungsprüfung gewählt werden kann. In anderen Berufsgruppen soll das allerdings nicht möglich sein, das ist nicht nachvollziehbar. Außerdem kümmert sich Schwarz-Gelb nicht um ein entsprechendes Qualifizierungsangebot, wodurch die Betroffenen auf den Weiterbildungsmarkt angewiesen bleiben. Das reicht nicht aus. In das Gesetz muss für alle Berufe ein Anspruch auf Anpassungslehrgänge sowie auf Prüfungs-Vorbereitungsmaßnahmen, unter Einbezug von berufsspezifischen Sprachkursen, aufgenommen werden. Außerdem muss die Teilnahme an Ausgleichsmaßnahmen auch finanziell ermöglicht werden. Statt die Mittel zur Integration am Arbeitsmarkt zu beschneiden, wie es Union und FDP machen, fordert die SPD-Fraktion, diesen Menschen bei Bedarf ein klares Förderangebot im Sine eines „Einstiegs-BAföG“ zu machen, wenn keine andere Finanzierung greift.
Schließlich gelten die neuen Regelungen nur für Berufe im Zuständigkeitsbereich des Bundes, wie die der dualen Berufsausbildung oder auch u.a. Ärzte, Notare oder Krankenpfleger. Die SPD-Fraktion fordert deshalb, gemeinsam mit den Ländern sicherzustellen, dass auch für die nach Landesrecht geregelten Berufe schnell entsprechende Regelungen etabliert werden.