Bericht aus Berlin: Hartz IV - Im Interesse der Kinder weiter verhandeln

MdB und MdL


Unser Mann in Berlin - Michael Gerdes, Bundestagsabgeordneter.

Liebe Leserin, lieber Leser,

wir haben eine turbulente Woche rund um die Neugestaltung der Hartz-IV-Regelsätze erlebt. Die Verhandlungen sind zunächst gescheitert, weil sich die schwarz-gelbe Koalition keinen Schritt bewegt hat. Frau Merkel hat sich für den Koalitionsfrieden und gegen staatspolitische Verantwortung entschieden. Wir haben unsere Forderungen während der Verhandlungen erheblich eingedampft, weil wir zu einem Ergebnis kommen wollten, damit die Betroffenen ihr Geld bekommen. Schwarz-Gelb hat jedoch keinen einzigen Vorschlag ernsthaft erwogen.

Um ein völliges Scheitern des Gesetzgebungsverfahrens zu verhindern, hat Kurt Beck heute im Bundesrat die Einigung erzielt, dass der Vermittlungsausschuss durch den Bundesrat neu angerufen wird. So hat die SPD ermöglicht, dass im Interesse der Betroffenen weiter verhandelt werden kann. Bei den weiteren Verhandlungen sind für uns drei Positionen unerlässlich: Die Regelsätze der Grundsicherung für Arbeitslose nach dem SGB II müssen verfassungskonform berechnet werden. Wir brauchen mehr Schulsozialarbeiter. Die Teilhabe von Kindern im Bildungs¬system hängt nicht nur von Geldleistungen ab, sondern von individueller Betreuung und Zuwendung, um herkunftsbedingte Defizite abzubauen. Und: Wer Armut in Deutschland wirklich bekämpfen will, muss erst mal dafür sorgen, dass sie gar nicht erst entsteht. Deshalb wollen wir endlich gleichen Lohn für gleiche Arbeit durchsetzen.

Im Plenum haben wir in dieser Woche auch einen Gesetzentwurf über die Festsetzung des Mindestlohns eingebracht. Wer Vollzeit arbeitet, muss davon ordentlich leben können. Für die SPD-Fraktion ist der gesetzliche Mindestlohn deshalb ein längst überfälliger, weil unverzicht¬barer Bestandteil einer neuen Ordnung für Arbeit.

Wenn Sie mehr über die Arbeitsmarktpolitik der SPD-Bundestagsfraktion wissen möchten, lade ich Sie herzlich zu einer Diskussionsveranstaltung in die Lohnhalle Arenberg-Fortsetzung nach Bottrop ein. Bereits am kommenden Dienstag (15.02.) um 18:00 Uhr wollen mein Fraktionskollege Anton Schaaf, MdB und ich gemeinsam mit Ihnen über das Thema „Fairness auf dem Arbeitsmarkt“ debattieren. Weitere Infos finden Sie unter: www.michaelgerdes-mdb.de

Mit freundlichen Grüßen aus Berlin

Michael Gerdes

Hartz IV: Im Interesse der Kinder weiter verhandeln

Auf Initiative der SPD hat der Bundesrat am 11. Februar ein Scheitern der Hartz IV-Neuregelung verhindert und den Weg für weitere Verhandlungen freigemacht. Im Bundestag hatte die SPD zuvor die schwarz-gelbe Koalition erneut aufgefordert, an den Verhandlungstisch zurückzukehren. „Es sind nur noch wenige Meter, die wir zu gehen haben, das muss doch zu schaffen sein“, appellierte der Parteivorsitzende Sigmar Gabriel an Union und FDP.

In der Bundestagdebatte mahnte Gabriel am Freitagvormittag zur Besonnenheit. „Wir dürfen nicht Theater spielen. Wir müssen ein Ergebnis erzielen.“ Auch SPD-Verhandlungsführerin Manuela Schwesig betonte im Bundestag: „Wir wollen weiterverhandeln. Kommen Sie zurück an den Verhandlungstisch.“

Parallel zur Debatte im Bundestag erzielte die SPD unter Führung des rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten Kurt Beck im Bundesrat eine Einigung mit unionsregierten Ländern, die Verhandlungen fortzusetzen. Auf Initiative der SPD konnte dadurch verhindert werden, dass das Gesetzgebungsverfahren im Bundesrat aufgrund der Kompromissblockade der schwarz-gelben Bundesregierung endgültig scheitert. Es wäre „eine Niederlage für alle“ gewesen, wie SPD-Chef Gabriel sagte.

Im Dezember hatte die Bundesregierung den Vermittlungsausschuss angerufen, nach dem sie für ihr Gesetzesvorhaben zur Neuregelung bei Hartz IV im Bundesrat aufgrund zahlreicher Unzulänglichkeiten keine Mehrheit erhalten hatte. Im Bundesrat ist Schwarz-Gelb auf die Zustimmung von SPD und Grünen angewiesen. Beide Parteien fordern Verbesserungen beim Regelsatz und beim Bildungspaket für Kinder sowie Maßnahmen gegen Armutslöhne, vor allem auch bei der Leiharbeit.

Nach mehreren Gesprächsrunden waren Union und FDP am Dienstag dieser Woche (08.02.) ohne jede Kompromissbereitschaft in die Vermittlungsverhandlungen gekommen. Die SPD legte in den Gesprächen in allen drei Verhandlungsbereichen (Regelsätze, Bildungspaket, Mindestlöhne/ Leiharbeit) neue Kompromissvorschläge auf den Tisch. Doch die Koalition verweigerte sich jeder weiteren Kompromissfindung. Auf Geheiß der Bundeskanzlerin brachen Union und FDP die Gespräche in der Nacht auf Mittwoch ab und ließen damit die Verhandlungen platzen – wohlwissend, dass sie damit das Gesetzesvorhaben scheitern lassen würden.

Noch in der Nacht zum Mittwoch (09.02.) appellierten SPD und Grüne deshalb an die Koalition, an den Verhandlungstisch zurückzukommen. Die rot-grünen Kompromissvorschläge blieben auf dem Tisch. Auch in den Tagen danach haben SPD und Grüne Schwarz-Gelb wiederholt aufgefordert, weiter zu verhandeln. Die schwarz-gelbe Koalition verweigerte jedoch weitere Gespräche und sorgte mit ihrer Mehrheit im Vermittlungsausschuss am Mittwoch für ein so genanntes „unechtes Vermittlungsergebnis“. Anders als im Bundesrat haben Union und FDP im Vermittlungsausschuss formal eine Mehrheit. Mit dieser formalen Ausschussmehrheit haben Union und FDP ihre Verhandlungsposition, die sie in der Nacht zuvor der SPD-Seite im Vermittlungsverfahren diktieren wollten, im Vermittlungsausschuss beschlossen. Um dieses unechte Vermittlungsergebnis gesetzlich in Kraft treten zu lassen, hätten allerdings sowohl der Bundestag als auch der Bundesrat zustimmen müssen.

In beiden Gremien wurde die Entscheidung für den heutigen Freitag auf die Tagesordnung gesetzt. Der Bundestag stimmte am frühen Freitagvormittag mit schwarz-gelber Mehrheit gegen die Stimmen der Opposition zu. Im Bundesrat allerdings hätte das Gesetz keine Mehrheit gefunden und wäre gescheitert. Jeder neue Anlauf hätte sich damit voraussichtlich um Monate verzögert.

Gesetzentwurf Mindestlohn vorgelegt
Die SPD kämpft für die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland. Dazu hat sie am 10. Februar im Bundestag einen Gesetzentwurf über die Festsetzung des Mindestlohnes (Drs. 17/4665) vorgelegt.
Der Umfang der Niedriglohnbeschäftigung in Deutschland ist seit den 1990er Jahren deutlich gewachsen und liegt inzwischen klar über dem europäischer Nachbarländer. 20 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind in Deutschland im Niedriglohnsektor beschäftigt. Immer mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer arbeiten für ein Arbeitsentgelt, das selbst bei einer Vollzeitbeschäftigung den Lebensunterhalt nicht sichert. Über 5 Millionen Menschen ar¬beiten für weniger als 8 Euro pro Stunde, mindestens 1,2 Millionen für weniger als 5 Euro pro Stunde.
Ein wachsender Niedriglohnsektor und die Zunahme prekärer Beschäftigungsverhältnisse be¬deuten auch für den Staat eine Herausforderung. In erheblichem Umfang müssen Steuergelder eingesetzt werden, um den von Niedriglöhnen betroffenen Menschen zumindest das Existenz¬minimum zu gewährleisten. Darüber hinaus führen Niedriglöhne auch zu einer Erosion der Ein¬nahmebasis der Sozialversicherungen und des Staates.
Ab dem 1. Mai 2011, wenn die vollständige Arbeitnehmerfreizügigkeit auf dem europäischen Arbeitsmarkt umgesetzt und eine Zunahme grenzüberschreitender Arbeitsverhältnisse zu er¬warten ist, müssen Mindeststandards auch auf dem deutschen Arbeitsmarkt gelten. Einem Unterbietungswettbewerb mittels Dumpinglöhnen, der sich nicht zuletzt gegen Unternehmen richtet, die auskömmliche Löhne zahlen, muss Einhalt geboten werden.
Mit einem gesetzlichen Mindestlohn können wir der Entwicklung entgegenwirken. Deutschland ist eine der wenigen westlichen Industrienationen, in denen es keinen gesetzlichen Mindestlohn gibt. Durch unseren nun vorgelegten Gesetzentwurf wollen wir die unabdingbare Verpflichtung zur Zahlung eines Mindestlohnes festlegen sowie Regelungen zur Festsetzung des Mindest¬lohns schaffen. Wir legen darin die Zielvorgaben fest, die auf Grund der Menschenwürdegaran¬tie und des Sozialstaatsprinzips für die Bestimmung der Höhe des Mindestlohns erforderlich sind.
Die Festsetzung des Mindestlohnes als Bruttoarbeitsentgelt für eine Zeitstunde macht den Min¬destlohn einfach und transparent. Die Vereinbarung oder Festsetzung geringerer Entgelte, unabhängig auf welcher Rechtsgrundlage, wird nicht zugelassen. Der Gestaltungsfreiraum der Tarifparteien wird beschränkt. Der Eingriff ist jedoch durch verfassungsrechtlich legitimierte, überwiegende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt.
Im Gesetzentwurf werden darüber hinaus die Zusammensetzung der Mindestlohnkommission und die Rechte und Pflichten der Kommission geregelt. Es wird festgelegt, dass in jedem Jahr ein Mindestlohnvorschlag zu erfolgen hat. Geregelt wird auch, dass die Kontrolle der Zahlung des gesetzlichen Mindestlohnes durch die Behörden der Zollverwaltung erfolgt, die auch für die Kontrolle der Einhaltung der nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz zwingenden Arbeitsbe¬dingungen zuständig sind.

Demokratiebewegung in Ägypten unterstützen
Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt, dass nach Tunesien auch in Ägypten von mutigen De¬monstranten der politische Aufbruch und Freiheit eingefordert werden. Der Wunsch der Men¬schen nach Meinungs- und Medienfreiheit und ihr Wille, Korruption und soziale Perspektivlosigkeit nicht länger hinzunehmen sowie insbesondere die Forderung nach freien Wahlen verdient Respekt und Unterstützung. Die Bundesregierung hat viel zu spät und unentschlossen auf die Vorgänge in Ägypten reagiert, anstatt sich an die Seite der Demonstranten zu stellen. Auf Initia¬tive der SPD-Bundestagsfraktion fand am 09. Februar 2011 im Bundestag eine Debatte zu den aktuellen Entwicklungen in Ägypten statt.
Menschen in Ägypten wollen Politik verändern
Die Volksaufstände in Tunesien und in Ägypten zeigten, dass das westliche Bild von der islamischen Gesellschaft falsch sei, sagte der außenpolitische Sprecher Rolf Mützenich. Die Men¬schen wollten die Politik mitbestimmen, sie diskutierten in Foren und wollten die Politik verän¬dern. Mützenich kritisierte das Verhalten der Bundesregierung als unentschlossen, missverständlich und halbherzig. Selbst als das Mubarak-Regime Gewalt provoziert und eingesetzt habe, sei die Bundesregierung nicht in der Lage gewesen, deutliche Wort zu finden.
Mit Demonstranten in Dialog treten
Was als Herausforderung für eine freiheitliche Außenpolitik hätte genutzt werden können, sei im Ungefähren geblieben. Der Bundeskanzlerin warf Mützenich vor, die Äußerung von Einzelinte¬ressen innerhalb der EU während des Konflikts nicht zurück gedrängt zu haben. Es gehe jetzt nicht nur um Diplomatie, sondern es werde eine andere Herausforderung an die Außenpolitik gestellt. Die Bundeskanzlerin müsse öffentlich Stellung beziehen und dadurch Solidarität mit den Demonstranten in Ägypten zeigen. Es sei notwendig, dass Ägypten Tunesien folge und die politischen Gefangenen freilasse. Deutschland müsse auch vor Ort mit den Demonstranten in den Dialog treten.

Demonstranten brauchen Signal aus Deutschland und Europa
Heidemarie Wieczorek-Zeul gedachte in der Debatte der rund 300 Todesopfer des Aufstandes in Ägypten und ihrer Angehörigen. Sie unterstützte die Forderung der Menschen in Ägypten nach einem Rücktritt Mubaraks. Gerade die jugendlichen Demonstranten bräuchten ein Signal aus Deutschland und Europa.
Europa kann helfen, demokratische Netzwerke zu stärken
Bereits im Vorfeld der Debatte hatte Frank-Walter Steinmeier deutlich gemacht, dass Mubarak Geschichte sei. Er werde beiseite treten. Die alles entscheidende Frage sei jetzt, wie der Über¬gang zu einer demokratischen Ordnung gelingen kann, in der Freiheit und Menschenrechte geachtet werden. „Wir haben die Hoffnung, dass diejenigen, die den Protest begonnen haben, auch diejenigen sein werden, die ihr Land in eine bessere Zukunft führen", sagte Steinmeier.
Wo die Demokraten noch schwach organisiert sind, gelte es, demokratische Netzwerke zu stärken. Das hätte die Sozialdemokratie immer getan. Dabei könne Europa – ohne sich aufzu¬drängen – Hilfe anbieten. Der Konflikt dürfe nicht mit Gewalt ausgekämpft werden. Die Alterna¬tive sei der Aufbau einer Übergangsregierung der nationalen Einheit, die den Weg zu freien Wahlen und zu einer Verfassungsreform ebne. Tunesien sei ein vergleichsweise kleines Land, Ägypten aber spiele mit seinem politischen Gewicht eine große Rolle für den Frieden in der Region. Es gelte mit Sorgfalt und Sensibilität die weitere Entwicklung zu begleiten. Ägypten und Jordanien seien die einzigen arabischen Staaten, die einen Friedensvertrag mit Israel ge¬schlossen haben.
Europa sollte seinen Einfluss geltend machen, damit dieser Friede im Wandel Bestand hat und an gesellschaftlicher Verankerung gewinnt. Auch Israel trage Verantwortung dafür, dass in den vergangenen Jahren viele Chancen versäumt wurden und ein palästinensischer Staat nicht zustande kam. Es sei jetzt an der Zeit, alle Spielräume zu nutzen, um das Versäumte auf den Weg zu bringen.

Demokratieinitiativen fördern, nicht verdächtigen
Nach dem Willen von Bundesministerin Schröder müssen Träger von Projekten gegen Rechts¬extremismus, Rassismus und Antisemitismus seit der neuen Förderperiode (ab 2011) eine „Demokratieerklärung“ unterschreiben. Dies ist Voraussetzung dafür, Fördergelder aus dem Bundesprogramm „Toleranz fördern – Kompetenz stärken“ zu erhalten. Mit der „Demokratie¬erklärung“ müssen sich die Initiativen nicht nur zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen, sondern sich auch dazu verpflichten, all ihre potenziellen Partner auf Verfassungs¬treue zu überprüfen und hierfür im Zweifel beim Bund oder dem Verfassungsschutz anzufragen.
Wir lehnen diesen politisch unsinnigen und rechtlich fragwürdigen Irrweg ab. Dazu haben wir gemeinsam mit den Grünen einen Antrag „Demokratieinitiativen nicht verdächtigen, sondern fördern“ (Drs. 17/4551) vorgelegt, der am 10. Februar im Parlament beraten wurde. Engagierte Demokratinnen und Demokraten sollten nicht unter einen Extremismus-Generalverdacht ge¬stellt, sondern unterstützt werden.
Für die Förderung einer demokratischen Kultur ist das durch die „Demokratieerklärung“ bewirkte Klima des Misstrauens und der Denunziation abträglich. Zudem fehlt eine stichhaltige Begrün¬dung für eine gesonderte Bestätigungserklärung. Träger, die nachweislich eine den Zielen des Grundgesetzes nicht förderliche Arbeit verrichten, sind schon heute von der Förderung ausge¬schlossen. Rechtlich ist die Klausel ohnehin fragwürdig, da weder Tatbestand noch Rechtsfolge hinreichend bestimmt sind. Zudem würden so Aufgaben des Verfassungsschutzes auf zivil¬gesellschaftliche Träger übertragen, die weder die Legitimation noch die Mittel besitzen, diese wahrzunehmen. Einige der zivilgesellschaftlichen Initiativen werden durch das Vorgehen der Ministerin existenziell bedroht. Dieses Vorgehen zeugt von mangelndem Respekt vor der enga¬gierten Arbeit der Initiativen.
Viele Initiativen und Vereine, die sich gegen Rechtsextremismus und für Demokratie engagie¬ren, erhalten finanzielle Förderung aus den Programmen „CIVITAS“, „ENTIMON“ und „VIEL¬FALT TUT GUT“, die Vorgängerprogramme des neuen Bundesprogramms „Toleranz fördern – Kompetenz stärken“. Durch ihre Bildungs- und Präventionsarbeit leisten sie einen unverzichtba¬ren Beitrag zur Stärkung der demokratischen Zivilgesellschaft und für die Achtung der Men¬schenrechte. Es ist eine Selbstverständlichkeit, dass Empfänger von Zuwendungen des Bundes auf dem Boden des Grundgesetzes stehen müssen.
Mit ihrer Arbeit beweisen diese Initiativen mehr als viele andere, dass sie für die Geltung des Grundgesetzes aktiv eintreten, dass sie die demokratische Kultur stärken und die Demokratie vor ihren Feinden schützen wollen. Wenn der Staat erwartet, dass Bürger für eine demokra¬tische Kultur, also für die Grundlagen des demokratischen Staates selbst eintreten, so tut er gut daran, diesen Bürgern nicht a priori mit Misstrauen zu begegnen.

 

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Termine

SPD Ortsverein Altendorf-Ulfkotte

OV Vorsitzende

Nina Horbelt

Nina.Horbet@spd-dorsten.de

 

Stadtverband

Stephan Erbe                                                                                                                    komm. Stadtverbandsvorsitzender

stephan.erbe@spd-dorsten.de

Friedhelm Fragemann
Fraktionsvorsitzender

fraktion@spd-dorsten.de

Michael Hübner
Landtagsabgeordneter

andreas.dunkel@landtag.nrw.de

Michael Gerdes
Bundestagsabgeordneter

michael.gerdes(at)bundestag.de

 

 

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