Bericht aus Berlin: Bundesregierung beschließt umfangreiches Maßnahmenpaket

MdB und MdL


Unser Mann im Dt. Bundestag in Berlin - Michael Gerdes.

Liebe Leserin, lieber Leser,

für uns alle ist die Flüchtlingssituation sehr präsent. Mir ist klar, dass es viele Fragen sowie Sorgen gibt. Vor diesem Hintergrund wünsche ich mir, dass Deutschland ein offenes, gerechtes und lebenswertes Land bleibt. Freiheit, Rechtsstaatlichkeit und Gleichberechtigung sind die Basis für ein friedliches Zusammenleben, sie gelten uneingeschränkt für alle in unserem Land. Ob Neuankömmlinge oder Alteingesessene – beide Seiten sind gefordert. Entscheidend ist, dass Konflikte offen angesprochen und im konstruktiven Dialog gelöst werden. Es darf keine Verteilungskonflikte geben. Flüchtlinge und Einheimische dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Deshalb wird es mit der SPD auch keine Aufweichung des Mindestlohns geben. Und deshalb ist es so wichtig, dass wir mehr finanzielle Mittel für den Wohnungsbau und die Kinderbetreuung durchgesetzt haben. Hiervon profitieren alle. Integration gelingt durch Bildung. Das gilt für diejenigen, die schon immer in unserem Land gelebt haben, gleichermaßen wie für die Menschen, die jetzt hinzukommen.

Immer mehr hilfesuchende Menschen kommen nach Deutschland, um hier Schutz zu finden. Die Bundesregierung hat zur Entlastung von Ländern und Kommunen, zur Beschleunigung von Asylverfahren und zur nachhaltigen Integration der Geflüchteten ein sogenanntes Asylpaket vorgelegt. Darüber habe ich in meinem vorherigen Newsletter bereits berichtet. Gestern hat der Bundestag das Gesetz in 2./3. Lesung verabschiedet. Im parlamentarischen Verfahren konnte die SPD-Bundestagsfraktion einige wichtige Nachbesserungen durchsetzen: Um den Ländern größeren Handlungsspielraum zu geben, konnten wir die Regelung des Vorrangs der Sachleistungen in Erstaufnahmeeinrichtungen abschwächen. Nun sollen die Länder Leistungen für Asylsuchende zur Deckung ihres täglichen Bedarfs als Sachleistungen ausgeben, soweit dies mit vertretbarem Verwaltungsaufwand möglich ist. Falls nicht möglich, können die Länder daher auch weiterhin Geldleistungen erbringen. Auch beim Baurecht konnten wir Änderungen durchsetzen, mit denen deutlicher geregelt wird, in welchen Fällen eine Anschlussnutzung von Flüchtlingsunterkünften in Betracht kommt und dass in diesen Fällen die Rückbauverpflichtung entfällt. Das Gesetzespaket geht nun in den Bundesrat. Am 1. November soll das Gesetz in Kraft treten. Die Details zum Asylpaket können Sie auf der Homepage der SPD-Fraktion nachlesen: http://www.spdfraktion.de/themen/bundestag-beschlie%C3%9Ft-gesetz-zu-schnelleren-asylverfahren

Mit freundlichen Grüßen

Michael Gerdes

 

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