Bericht aus Berlin: Anhebung der Regelaltersgrenze differenziert betrachten!

MdB und MdL


Unser Mann in Berlin, der Bundestagsabgeordnete Michael Gerdes.

Liebe Leserin, lieber Leser,

draußen ist es bitter kalt und frostig, aber im Plenarsaal geht es hitzig zur Sache: Am heutigen Freitag haben wir eine sehr leidenschaftliche Debatte über das von Frau von der Leyen geplante „Bildungspaket“ geführt, welches Teil der Hartz-IV-Reform ist. Die Arbeitsministerin will ein Gutscheinmodell einführen, das viel bürokratischen Aufwand beinhaltet. Wir sagen: Teilhabe und Chancengleichheit vergrößern sich nur dann, wenn wir das Geld in den Ausbau der Bildungsinfrastruktur stecken, also in Kitas und Ganztagsschulen. Aber auch mehr Personal muss her. Schulen brauchen auch Sozialarbeiter und Psychologen. Reine Transferpolitik über Bildungsgutscheine für einzelne Gruppen macht keinen Sinn. Alle Kinder müssen von Investitionen in die Bildung profitieren, egal aus welcher Familie sie stammen.

Am Dienstag (30.11.) war Michael Sommer zu Gast in unserer Fraktion. Ein Thema bei dem Gespräch war die Lage am Arbeitsmarkt. Die SPD-Fraktion und der DGB-Chef sind sich einig: Der Rückgang der Arbeitslosigkeit ist zu begrüßen. Aber die wachsende Unsicherheit der Arbeitsverhältnisse ist nicht hinnehmbar. Zu einer neuen Ordnung auf dem Arbeitsmarkt gehört z.B. der allgemeine Mindestlohn.
Die Rente mit 67 stand am Donnerstag im Fokus der Debatte. Das Ziel der Anhebung der Regelaltersgrenze muss aus meiner Sicht differenziert betrachtet werden. Grundsätzlich wird die Anhebung langfristig notwendig sein. Aber in welcher Form? Momentan dürfen wir die Probleme älterer Arbeitnehmer nicht ausblenden. Aus gutem Grund haben wir 2007 den Beginn der Erhöhung des Renteneintrittsalters mit einer Überprüfungsklausel verknüpft. Diese stellt sicher, dass der Einstieg in die Rente mit 67 nur erfolgt, wenn auch die Bedingungen dafür erfüllt sind. Derzeit sind die Voraussetzungen noch nicht gegeben. Zu wenige der 60- bis 64-Jährigen sind sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Wir fordern mehr Anstrengungen bei der aktiven Arbeitsmarktpolitik, Investitionen in die Menschen durch ein Recht auf Weiterbildung und neue Impulse für die Humanisierung der Arbeitswelt. Außerdem wollen wir die flexiblen Übergänge in die Rente stärken.
Wir feiern am Sonntag den 2. Advent. Gleichzeitig ist der 5. Dezember internationaler Tag der Freiwilligen. Ich nutze diesen Anlass, um allen bürgerschaftlich Engagierten in Bottrop, Gladbeck und Dorsten meine Wertschätzung auszusprechen. Vielen Dank für Ihre ehrenamtliche Arbeit, ob im Sport- oder Musikverein, in den Kirchen, in der Pflege, bei der Freiwilligenfeuerwehr, im Sanitäts- und Rettungsdienst, in Parteien und Gewerkschaften. Wer sich freiwillig engagiert, leistet Tag für Tag einen Beitrag für den solidarischen Zusammenhalt unserer Gesellschaft und für eine lebendige Demokratie.

Mit freundlichen Grüßen aus Berlin
Michael Gerdes

Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung

Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) ist die effizienteste Form der Energieerzeugung. Die Bundesregierung hat zu Zeiten der Großen Koalition in ihrem Integrierten Energie- und Klimaprogramm (IEKP) im Jahr 2007 als erste Maßnahme zur Erreichung ihrer Klimaschutzziele den Ausbau der KWK auf 25 Prozent am deutschen Strommix bis zum Jahr 2020 beschlossen. Hierfür sind Benachteiligungen der KWK zu beseitigen und die Förderinstrumente zu optimieren.
Fakt ist aber, dass die KWK nur kapp drei Jahre nach Verabschiedung des IEKP von der schwarz-gelben Regierung von einer der wesentlichen Klimaschutzmaßnahmen im Energiekonzept der Bundesregierung zu einer Randerscheinung degradiert wird. Damit verlässt die schwarz-gelbe Bundesregierung den Kurs, der in der letzten Legislaturperiode anspruchsvoll angelegt worden war. Die Folge wird das Ausbleiben von Investitionen und der Verlust von Arbeitsplätzen sein.
Wir bringen unseren Antrag (Drs. 17/3999) gemeinsam mit Bündnis 90/Die Grünen in den Bundestag ein - auch um die Bemühungen der Landesregierung Nordrhein-Westfalen beim KWK-Ausbau zu unterstützen. Mit dem Antrag wird die Bundesregierung insbesondere aufgefordert, das gesetzliche Ziel, mindestens 25 Prozent des Strombedarfs bis zum Jahr 2020 aus KWK zu decken, beizubehalten und die Stellung der KWK als wichtige Effizienz- und Klimaschutztechnologie nicht in Frage zu stellen. Im Jahr 2011 sind im Rahmen der Überprüfung geeignete Änderungsvorschläge zu unterbreiten, damit das Ziel von mindestens 25 Prozent KWK-Strom erreicht werden kann. Darüber hinaus wird die Bundesregierung aufgefordert, verschiedene Fördermaßnahmen des Bundes auf den verstärkten KWK-Ausbau abzustimmen.

Gewerbesteuer stärken

Schwarz-Gelb fährt bei der Gewerbesteuer einen Zick-Zack-Kurs, der auf die Orientierungslosigkeit bei der Reform der kommunalen Finanzen zurückzuführen ist. Die Zusage des Bundesfinanzministers, die Gewerbesteuer nicht anzutasten wurde durch den Koalitionsausschuss am 18. November wieder zurückgenommen. Dieses Hin und Her schadet den Kommunen, die eine klare und verlässliche Entscheidung zur Verbesserung ihrer Finanzausstattung brauchen.
Die SPD unterstützt die Kommunalen Spitzenverbände in ihrer Forderung, die Gewerbesteuer als Haupteinnahmequelle der Städte und Gemeinden zu erhalten. Es gibt - das ist hin und her gerechnet worden - zur Gewerbesteuer keine ernsthafte Alternative.

Am 2. Dezember hat die Fraktion dazu den Antrag „Klare Perspektiven für Kommunen – Gewerbesteuer stärken“ (Drs. 17/3996) im Bundestag eingebracht. In diesem wird die Bundesregierung aufgefordert:

• die Zusage einzuhalten, dass die Gewerbesteuer erhalten bleibt;
• alle weiteren Maßnahmen zur Aushöhlung der Gewerbesteuer durch eine Schmälerung der Bemessungsgrundlage zu unterlassen;
• die finanziellen Auswirkungen des Kommunalmodells (Erweiterung der Hinzurechnungen und die Einbeziehung der Selbständigen und freien Berufe in die Gewerbesteuerpflicht) zur Weiterentwicklung der Gewerbesteuer zeitnah zu berechnen;
• die Beratungen der Gemeindefinanzkommission auf der Grundlage des Kommunalmodells fortzusetzen und zügig zu einem Abschluss zu führen;
• auf die Einführung eines kommunalen Hebesatzrechtes bei der Einkommensteuer zu verzichten; - die Kommunen von Ausgaben für die soziale Sicherung zu entlasten und dies nicht von Änderungen bei der Gewerbesteuer und/oder der Einkommensteuer abhängig zu machen.

In dem Zusammenhang wurde auch erneut über unseren Antrag vom März dieses Jahres debattiert, in dem wir einen Rettungsschirm für Kommunen (Drs. 17/1152) gefordert hatten.

EU-Finanzhilfen für Irland

Am 2. Dezember hat der Deutsche Bundestag über die Finanzhilfen der EU für Irland diskutiert. Anlässlich der Debatte hat die SPD-Bundestagsfraktion einen Antrag „Irland unterstützen und gerechten, wirksamen Mechanismus zur Bewältigung von Staatsfinanzierungskrisen schaffen“ (Drs. 17/4014) vorgelegt. Im Vorfeld hat der Haushaltsausschuss den Hilfen mit den Stimmen der SPD und der Grünen zugestimmt.
Formal muss die Bundesregierung sich nur um das Einvernehmen mit dem Bundestag (in diesem Falle mit dem Haushaltsausschuss) bemühen, damit die Voraussetzungen für die Übernahme der Gewährleistungen gegeben sind. Da der Bundestag dem Euro-Rettungsschirm im Mai bereits zugestimmt hat, muss er über Hilfen für einzelne Länder nicht mehr abstimmen. Deutschlands Anteil an den 85-Milliarden-Euro umfassenden Bürgschaften für Irland beträgt rund 6,2 Milliarden Euro.
In unserem Antrag setzen wir uns für einen dauerhaften Mechanismus zur Bewältigung von Staatsfinanzierungskrisen ein und kritisieren, dass erneut die Banken nicht an den Kosten der Krise beteiligt werden. Zudem fordern wir von der Bundesregierung ein Eintreten für eine Finanztransaktionssteuer sowie eine Steuerharmonisierung vor allem in der in Irland sehr niedrigen Körperschaftsteuer.
Die Irland-Hilfe wird jetzt wieder die Frage auf nach den Ursachen der Krise und nach der Zukunft nicht nur des Euro – der sich weit stabiler zeigt, als viele mutmaßten – sondern der EU als einer Solidargemeinschaft. Die aktuellen Schwierigkeiten Irlands, aber auch anderer Staaten, haben vor allem mit einem aufgeblähten Bankensektor zu tun, für den die Steuerzahler gerade stehen müssen. Wer heute Staatsschulden garantiert, ohne das Bankensystem zu sanieren, doktert nur an den Symptomen herum. Erforderlich ist überdies Klarheit über die Architektur eines dauerhaften europäischen Krisenmechanismus. So lange die europäischen Staaten in fundamentalen Fragen uneins sind, werden die Märkte immer wieder die bestehenden Verabredungen auf die Probe stellen.
In einer Notlage ist natürlich schnelle und entschiedene Hilfe notwendig. Nur wenn der Patient gerettet wird, kann er anschließend auch genesen. Wir müssen Europa jetzt zusammenhalten, um es in Zukunft verbessern zu können. Dazu ist unabdingbar, dass gegenseitiges Vertrauen in der EU wieder wächst. Angela Merkel hat mir ihrem teils hilflosen, teils hochmütigen Agieren europäische Partner vor den Kopf gestoßen. Sie hat Zweifel geschürt. Sie hat die Rede vom „Merkel-Crash“ auf den Märkten provoziert. Sie hat den verheerenden Eindruck billigend in Kauf genommen, dass Deutschland Europa den Rücken kehrt.
Wir brauchen in dieser Lage ein klares Bekenntnis zu Europa. Wir müssen aus dem kleinen populistischen Karo heraus. Wir müssen als Europäer handeln und die Solidarität bekräftigen, die uns gemeinsam stark macht. Dazu gehören jetzt Vorstöße, wie spekulative Finanzgeschäfte kontrolliert, wie die Branche über eine Finanztransaktionssteuer an öffentlichen Aufgaben beteiligt werden und wie eine Harmonisierung der Unternehmenssteuersätze in Europa gelingen kann.

Endlich Neuregelung der Sicherungsverwahrung

Mit der Neuregelung der Sicherungsverwahrung ist eine Antwort auf die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gefunden. Sie ermöglicht vor allem Kinder, Jugendliche und Frauen weiter vor Gewalttätern zu schützen, die als hochgefährlich angesehen werden müssen. Die SPD-Bundestagsfraktion unterstützt die von der Koalition vorgelegte Neuregelung der Sicherungsverwahrung nach Verbesserungen durch unsere Vorschläge.
Es wäre weder gegenüber den Opfern und ihren Angehörigen, noch gegenüber der Gesellschaft verantwortbar, das Instrument der Sicherungsverwahrung zum Schutz vor gefährlichen Straftätern aus der Hand zu geben. Die SPD-Bundestagsfraktion stellt sich deshalb der gesetzgeberischen Verantwortung, dafür zu sorgen, dass einerseits die Rechte der Verurteilten gewahrt werden und andererseits die Gesellschaft vor gefährlichen Straftätern geschützt wird.
Die SPD hat sich in einem wichtigen Punkt in den Beratungen durchgesetzt und eine wesentliche Verbesserung erzielt: Der Anwendungsbereich der Sicherungsverwahrung ist jetzt deutlicher als bisher beschränkt. Eine Reihe von Vermögensdelikten und Delikten ohne Gewaltanwendung können jetzt nicht mehr Anlasstat für eine Sicherungsverwahrung sein. Das ist eine wesentliche Verbesserung, denn die Sicherungsverwahrung soll als schärfste Maßnahme des deutschen Rechts nur bei Straftaten gegen Leben, körperliche Unversehrtheit und sexuelle Selbstbestimmung möglich sein.
Schwachpunkt bleibt, dass die Koalition nicht dem SPD-Petitum gefolgt ist und schon im jetzigen Gesetzgebungsverfahren entsprechende Anpassungen im Jugendstrafrecht nachgezeichnet hat. Dort bleibt die nachträgliche Sicherungsverwahrung somit erst einmal möglich. Hier muss dringend gehandelt werden.

Dazu und zu weiteren Punkten, bei denen wir Verbesserungsbedarf sehen, haben wir einen Änderungsantrag eingebracht. Der Antrag beinhaltet u.a. die Aufforderung, die sachlich unbegründete Ungleichbehandlung von Neufällen nach neuem Recht und Altfällen nach altem Recht zu beseitigen und eine klare Definition des Begriffs „psychische Störung“ und eine klare Regelung der Unterbringung im Zusammenhang mit dem neuen Therapieunterbringungsgesetz vorzunehmen.
Die Umsetzung des neuen Gesetzes und damit die größere Aufgabe liegt nun bei den Ländern. Sie müssen schnell sicher stellen, dass alle Gewalttäter, die unterzubringen sind, tatsächlich untergebracht bleiben. Dabei sind die klaren Vorgaben des Gerichtshofs zur Ausgestaltung der Unterbringung zu beachten. Mit diesen steht und fällt die Sicherungsverwahrung. Bei dieser wichtigen Aufgabe darf der Bund die Länder nicht im Regen stehen lassen. Hier bleibt die Bundesregierung in der Pflicht.

Einstieg in Rente mit 67 verschieben

Die SPD-Bundestagsfraktion sieht die Voraussetzungen für einen Einstieg in die Anhebung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre im Jahr 2012 nicht gegeben. Zwar hat die Anzahl älterer Erwerbstätiger in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen, dennoch ist der Anteil der 60- bis 64-Jährigen, die sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, mit 23,4 Prozent im Jahr 2009 zu gering.
Um langfristig ein höheres Renteneintrittsalter erreichen zu können, muss jedoch die Quote der 60 bis 64 Jährigen in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung auf mindestens 50 Prozent erhöht werden. Dazu haben wir den Antrag “Chancen für die Teilhabe am Arbeitsleben nutzen: Arbeitsbedingungen verbessern – Rentenzugang flexibilisieren“ (Drs. 17/3995) vorgelegt. Aus gutem Grund haben die Sozialdemokraten 2007 in der Großen Koalition darauf bestanden, dass der Beginn der schrittweisen Erhöhung des Renteneintrittsaltes mit der Überprüfung der Beschäftigungssituation Älterer verknüpft ist. Die schwarz-gelbe Bundesregierung redet sich die Zahlen schön und drückt sich vor der Tatsache, dass allein die Anhebung der Regelaltersgrenze nicht sicherstellt, dass die Beschäftigten das Renteneintrittsalter auch erreichen.

Langfristig scheint die Anhebung des Renteneintrittsalters sozial- und wirtschaftspolitisch notwendig. Bei einem Rückgang der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten, bei einem späteren Eintritt von jungen Menschen ins Arbeitsleben und weil künftig immer mehr Ältere immer weniger Jüngeren gegenüberstehen kann so die gesetzliche Rentenversicherung als Grundlage der Altersvorsorge gestärkt werden. Dennoch muss die Regierung, bevor das Renteneintrittsalter tatsächlich angehoben wird, die entscheidende Frage beantworten können: Ist die überwiegende Zahl der Menschen bis zum Renteneintrittsalter sozialversicherungspflichtig beschäftigt und welche Qualität hat diese Beschäftigung?

Gesamtkonzept zur Begleitung der Anhebung des Renteintrittalters vorlegen

Mit unserem Antrag haben wir der Regierung anlässlich des ersten Überprüfungsberichts zur Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre konkrete Anforderungen für ein Gesamtkonzept vorgelegt. Darin definieren wir, unter welchen Bedingungen die Anhebung des Renteneintrittsalters sozial verträglich umgesetzt werden kann.
Wir sprechen uns dafür aus, den Einstieg in die Anhebung des Renteneintrittsalters zu verschieben und erneut 2014 die Beschäftigungssituation der 60 bis 64 Jährigen zu prüfen. Unser Ziel ist ein nahtloser Übergang aus dem Arbeitsleben in eine Rente ohne Abschläge als Regelfall.

Bessere Arbeitsbedingungen für Ältere schaffen
Die Arbeitssituation für ältere Beschäftigte muss verbessert werden. Das heißt, es müssen Maßnahmen ergriffen werden, die zum einen den gesundheitlichen Verschleiß reduzieren (alternsgerechtes Arbeiten) und zum anderen das spezifische Leistungsvermögen Älterer oder erwerbsgeminderter Menschen berücksichtigen (altersgerechtes Arbeiten). Um gute Lösungen für die Verbesserung von Arbeitsbedingungen zu entwickeln, soll die Bundesregierung die Zusammenarbeit der wichtigen Partner wie Gewerkschaften, Arbeitgeber, Stiftungen, gesetzliche und private Krankenversicherung, gesetzliche Renten- und Unfallversicherung und der öffentlichen Hand in Bund, Ländern und Kommunen voran treiben.
Für ein längeres Arbeitsleben müssen die Beschäftigten auch durch Fort- und Weiterbildung befähigt werden. Hier gilt es mehr zu investieren und dazu u.a. die Arbeitslosenversicherung zu einer Arbeitsversicherung weiter zu entwickeln.
Die Arbeitsmarktpolitik muss gestärkt werden, um mehr Menschen in sozialversicherungspflichtige Arbeit zu bringen. Dazu soll die Bundesregierung die geplanten Kürzungen und Verschlechterungen bei der Förderung von Arbeitsuchenden und vor allem Langzeitarbeitslosen zurücknehmen. Es muss verhindert werden, dass ältere Langzeitarbeitslose gegen ihren Willen in Rente mit Abschlägen verwiesen werden, wenn sie die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben.

Übergang in Rente flexibel gestalten
Nicht alle Beschäftigten werden gesundheitlich in der Lage sein, bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze arbeiten zu können. Deshalb müssen die Übergänge in die Rente flexibel gestaltet werden. Dazu gilt es, die von der Bundesagentur für Arbeit geförderte Altersteilzeit fortzusetzen. Ab dem 60. Lebensjahr soll neben einer verkürzten Arbeitszeit eine Teilrente bezogen werden können. Außerdem muss die Möglichkeit geschaffen werden, bei belastenden Tätigkeiten durch Zusatzbeiträge Abschläge bei einer vorgezogenen Rente vermeiden zu können. Diese können von den Rentenversicherten, dem jeweiligen Arbeitgeber und auch von tariflichen Fonds finanziert werden.

Außerdem soll eine bessere Absicherung gegen das Risiko der Erwerbsminderung erfolgen und der Altersarmut entgegengesteuert werden. Hier gilt es vor allem bis zur Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns bei Geringverdienern die Mindestentgeltpunkte höher zu bewerten.

Gesetzentwurf zu Regelsätzen ist ungenügend

Am 3. Dezember wurde im Bundestag abschließend über den Gesetzentwurf zur Ermittlung von Regelbedarfen beraten. Kaum ein anderes Thema erhitzt die Gemüter so, wie die Frage der Existenzsicherung von Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können. Deshalb müssen politisch Verantwortliche sehr sorgfältig und ernsthaft mit der Frage umgehen. Schwarz-Gelb hat dabei versagt: Die Regierung hat zu lange Zeit verstreichen lassen, mit der „Chipkarte“ eine Gespensterdiskussion geführt und bleibt in zentralen Punkten hinter verfassungsrechtlich und sozialpolitisch notwendigen Lösungen zurück.

Stattdessen werden Langzeitarbeitslose und Geringverdiener gegeneinander ausgespielt: Bei den Regelsätzen wird getrickst und manipuliert, um eine möglichst geringe Erhöhung zu errechnen. So werden z. B. die statistisch ermittelten 0,79 Euro im Monat, die Alleinstehende im Durchschnitt für die Chemische Reinigung von Kleidung aufwenden, nicht berücksichtigt. Die Begründung ist zynisch: Dies diene nicht der Existenzsicherung und im Falle eines Vorstellungsgespräches könnten dafür die JobCenter zahlen.

Bei der Teilhabe von Kindern soll ein warmes Mittagessen in der Schule künftig übernommen werden. Gleichzeitig werden aber keine Voraussetzungen geschaffen, damit für mehr als 20 Prozent der Schülerinnen und Schüler überhaupt ein Angebot zur Verfügung steht. Bei den geplanten Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, die mit 10 Euro im Monat bewertet werden, sollen die Gebühren und Mitgliedsbeiträge in Vereinen und Musikschulen abgerechnet werden können. Ausgenommen werden aber Kosten, die z. B. für Sportartikel oder ein Instrument und auch für Fahrtkosten anfallen.

Zudem wird ein bürokratisches Monstrum geschaffen, indem die JobCenter diese Leistungen nicht nur über Gutscheine abrechnen, sondern Vereinbarungen mit den Leistungsanbietern über ihre Eignung abschließen sollen. Die Regierung rechnet mit mindestens 135 Millionen Euro an reinen Verwaltungskosten bei den Jobcentern pro Jahr. Die Bundesagentur für Arbeit beziffert den zusätzlichen Personalbedarf mit 1.300 Mitarbeitern. Die Pläne haben daher bereits den Bundesrechnungshof auf den Plan gerufen. In einer Stellungnahme heißt es: „Die zu erwartenden Kosten des Verfahrens stehen in keinem angemessenen Verhältnis zum Wert dieser Leistungen.“

Diesem Gesetzentwurf kann die SPD-Bundestagsfraktion nicht zustimmen. In einem Antrag (Drs. 17/3648) definieren wir stattdessen die Anforderungen, wie verfassungskonforme Regelsätze korrekt berechnet werden. An einem Wettlauf um die höchsten Regelsatzforderungen beteiligen wir uns nicht. Die Regelsätze müssen mit einem Mindestlohn flankiert werden: Nicht das Existenzminimum muss unter den untersten Löhnen liegen, sondern die untersten Löhne darüber. Bei der Teilhabe von Kindern und Jugendlichen ist eine Öffnung für weitere Geringverdienende notwendig, damit auch die Kinder in Haushalten, die Wohngeld beziehen, davon profitieren. Zusätzlich spricht die SPD-Bundestagsfraktion sich für ein Programm flächendeckender Schulsozialarbeit aus, um die Bildungsteilhabe und soziokulturelle Teilhabe zu unterstützen.

Es geht um eine Richtungsentscheidung: Um bessere Bildung für alle zu erreichen, brauchen wir mehr und bessere Kitas und Ganztagsschulen. Schwarz-Gelb hat unsere Forderungen im Bundestag abgelehnt. Das nächste Wort hat nun der Bundesrat.

 

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Termine

SPD Ortsverein Altendorf-Ulfkotte

OV Vorsitzende

Nina Horbelt

Nina.Horbet@spd-dorsten.de

 

Stadtverband

Stephan Erbe                                                                                                                    komm. Stadtverbandsvorsitzender

stephan.erbe@spd-dorsten.de

Friedhelm Fragemann
Fraktionsvorsitzender

fraktion@spd-dorsten.de

Michael Hübner
Landtagsabgeordneter

andreas.dunkel@landtag.nrw.de

Michael Gerdes
Bundestagsabgeordneter

michael.gerdes(at)bundestag.de

 

 

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