
Josef Neumann, Inklusionsbeauftragter der SPD-Fraktion im Landtag NRW.
Am 14. Mai 2017 findet die Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen statt. Erstmals können alle Menschen mit Behinderung, die volljährig sind und die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, an der Wahl teilnehmen. Dazu erklärt Josef Neumann, Inklusionsbeauftragter der SPD-Fraktion im Landtag NRW:
"Wir haben im Inklusionsstärkungsgesetz geregelt, dass auch die Menschen, die unter vollständiger rechtlicher Betreuung stehen, an Landtags- und Kommunalwahlen teilnehmen können. Alle Menschen mit Behinderung dürfen daher in diesem Jahr erstmals von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen und bei der Landtagswahl am 14. Mai wählen gehen.

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