Änderung des Tariftreue- und Vergabegesetzes sorgt für gerechte Gehälter und eine faire Wirtschaft

Arbeit und Wirtschaft


Michael Hübner, Lantagsabgeordneter für Dorsten und Gladbeck sowie stellv. Vorsitzender der SPD-Landtagsfraktion.

Zu der in der letzten Woche verabschiedeten Novelle des „Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen“ erklärt Michael Hübner, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW und Landtagsabgeordneter für Dorsten & Gladbeck:

„Mit der Änderung des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW zeigt die SPD-Fraktion erneut, dass sie Gutes stetig verbessert und dabei die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer fest im Blick hat. Wir haben den Mindestlohn harmonisiert und stellen damit die „Gute Arbeit“ und ihre faire Bezahlung in den Mittelpunkt. Unternehmen müssen bei öffentlichen Ausschreibungsverfahren nachweisen, dass sie ökologische, soziale und ethische Standards einhalten. Wir stärken so gerechte Gehälter und eine faire Wirtschaft.

 

Durch die Änderung des Tariftreue- und Vergabegesetz setzen wir ein deutliches Zeichen gegen Lohndumping in Nordrhein-Westfalen. Genauso fordern wir von den Unternehmen die Einhaltung der Frauenquote. Die Wirtschaft sehen wir in der Anwendung des Gesetzes als zentralen Partner an unserer Seite. Deshalb haben wir die Frist für die Nachweispflicht für Unternehmen von drei auf maximal fünf Werktage ausgeweitet. Dies ist fair den bietenden Unternehmen gegenüber, denn sie setzen die von uns geforderte „Gute Arbeit“ in ihren Betrieben um.

Daher werden wir auch die Nachweispflicht für Unternehmen einfacher und anwenderfreundlicher mit der Einführung eines einheitlichen Siegelsystems gestalten. Neben den Unternehmen sind auch die Kommunen unser verlässlicher Partner bei der Umsetzung des Tariftreue- und Vergabegesetzes. Deshalb unterstützt die Landesregierung die Kommunen mit 20 Millionen Euro in der Einführungsphase.“

 

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