Der alte Abzocktrick, er funktioniert auch heute noch: Die Kaffeefahrt. „Täglich sind 400 Busse unterwegs“ faßte Ruth Pettenpohl ihre Erfahrungen zusammen. Die Mitarbeiterin von der Dorstener Verbraucherzentrale informierte auf Einladung der SPD Holsterhausen über aktuelle Betrugsmaschen. Die großen Betrugsumsätze werden heute aber nicht mehr bei Kaffee und Kuchen mit dem Verkauf überteuerter Heizdecken oder Kochtöpfe gemacht, sondern im Internet.
Allgemein
Einkaufen im Internet, das ist bequem und praktisch. Und geht meistens auch gut. Aber im weltweiten Netz, da warten auch Betrüger auf ahnungslose Opfer. Ware bestellen, per Vorkasse bezahlen – und dann kommt die Ware nicht. Wie kann sich der Verbraucher bestmöglich vor solchem Betrug schützen?
Ruth Pettenpohl hat ganz praktische Tipps:
Regel 1: Sich über den gewerblichen Anbieter informieren. Mal im Internet recherchieren. Sollte ein Anbieter nicht oder nur minderwertige Ware liefern, dann finden sich sofort entsprechende Berichte im Netz.
Regel 2: Wie sieht die Homepage aus? Gibt es ein Impressum? Ganz wichtig: Der Anbieter sollte seinen Firmensitz in Deutschland haben – und nicht im Ausland. Denn sollte der Verbraucher klagen müssen, dann gilt das Rechtssystem aus dem Heimatland des Verkäufers und nicht das deutsche BGB.
Regel 3: Welche Bezahlarten werden angeboten? Ware nur gegen Vorkasse? Finger weg, das Risiko ist viel zu hoch. Schon besser ist Zahlung gegen Nachnahme. Sicher ist Zahlung per Kontoeinzug – bis zu acht Wochen kann das Geld wieder zurückgefordert werden. Die sicherste Zahlmethode ist natürlich Ware gegen Rechnung. Aber, so Ruth Pettenpohl: Neukunden wird dieser Service nur selten eingeräumt.
Grundsätzlich gilt: Wird ein Vertrag über Internet, Handy oder Fax geschlossen, hat der Verbraucher ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Das muß der gewerbliche Verkäufer seinen Kunden schriftlich bestätigen. Tut er das nicht, so hat der Verbraucher theoretisch unbegrenzt Zeit, sein Geld zurückzufordern.
Ein anderer Abzocksumpf im Internet ist trocken gelegt: Die Abofalle. Mal nach einem Rezept suchen oder eine Route ausdrucken lassen, dabei irgendwann mal einen Button klicken – und schon ist ein Abovertrag abgeschlossen. Die Politik hat darauf reagiert und die sog. Button-Regelung eingeführt. Ist ein Service mit Kosten verbunden, so muß das ausdrücklich und eindeutig lesbar auf der Seite ausgewiesen sein. Der Verbraucher muß diesen Knopf bewusst anklicken. Von den vormals rund 80 Abofallen-Seiten sind derzeit nur noch 2 im Netz.
Ein Wort noch zu den Kaffeefahrten: Bei sog. Haustür-Geschäften haben Verbraucher ein 14-tägiges Kündigungsrecht. Die Veranstalter von Kaffeefahrten haben darauf reagiert: Bei den Abzockfahrten werden keine schriftlichen Verträge mehr geschlossen. Ware gegen Bares, so geht das Abzock-Geschäft heute. Der Verbraucher unterschreibt keinen Vertrag mehr, kann also nichts mehr nachher kündigen. Und sollte ein Mitfahrer nicht genug Bargeld dabei haben – kein Problem: Die Anbieter fahren ihr Opfer sogar bis zum nächsten EC-Automaten. Eindeutiger Rat: Finger weg von allen Kaffeefahrten!
Wer mehr erfahren will: Die Homepage der Verbraucherzentrale Dorsten erreichen Sie mit folgendem Link.
Homepage SPD-Stadtverband Dorsten

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