Abschaffung der Optionspflicht

Bundespolitik

SPD und Union haben sich auf einen Gesetzentwurf zur Abschaffung der Optionspflicht geeinigt. Doppelstaatler, die in Deutschland geboren und aufgewachsen sind, müssen sich nun zukünftig nicht mehr für eine Staatsbürgerschaft entscheiden. Die SPD schafft damit die unsinnige Optionspflicht für Migrantenkinder ab und ermöglicht so den Einstieg in ein modernes Staatsangehörigkeitsrecht.

Bislang gesteht Deutschland allen EU-Bürgern und Schweizern zwei Pässe zu. Allerdings können auch Bürger vieler anderer Länder neben ihren ursprünglichen Papieren ohne größere Umstände einen deutschen Pass bekommen. Für die große Gruppe der türkischen Zuwanderer gilt das bisher aller-dings nicht. So müssen sich in Deutschland geborene Kinder aus Zuwandererfamilien, die mit der Geburt zunächst den deutschen und den türkischen Pass bekommen, bis zum 23. Geburtstag für eine Staatsangehörigkeit entscheiden.

Optionspflicht fällt weg

Mit dem Kompromiss zwischen SPD und CDU fällt die Optionspflicht nun weg. Doppelstaater, die in Deutschland geboren und aufgewachsen sind, können künftig beide Staatsangehörigkeiten behalten. Alle Kinder ausländischer Eltern, die bis zu ihrem 21. Geburtstag mindestens acht Jahre in Deutschland gelebt haben oder sechs Jahre hier zur Schule oder zur Berufsschule gegangen sind, sollen auf Dauer beide Pässe behalten dürfen. Als in Deutschland aufgewachsen gilt u.a., wer hier 8 Jahre gelebt hat.

 

Sollten Zweifel daran bestehen, ob der Betroffene tatsächlich in Deutschland aufgewachsen ist, kann er dies einfach mit einem Schulabschlusszeugnis nachweisen. Alternativ wird es künftig bereits ausreichen, einen sechsjährigen Schulbesuch in Deutschland (es gilt auch der Berufsschulbesuch) oder einen Berufsabschluss nachzuweisen.

 

Eine Härtefallklausel sorgt für Einzelfallgerechtigkeit. Wer einen vergleichbar engen Bezug zu Deutschland hat, z. B. aufgrund des Besuchs einer deutschen Schule im Ausland, kann im Einzelfall das Kriterium des Aufwachsens erfüllen, ohne etwa die vollen acht Jahre in Deutschland gelebt zu haben.

 

Betroffene können selbst aktiv werden

Wer die doppelte Staatsbürgerschaft erhalten möchte, kann auch schon vor dem 21. Geburtstag selbst aktiv werden, wenn die notwendigen Kriterien erfüllt sind. Mit dem Erreichen des 22. Lebens-jahres prüfen die Behörden automatisch im Melderegister, ob die Voraussetzungen für den Doppel-pass erfüllt sind. Ist dies der Fall, behält der Betroffene beide Pässe. Anderenfalls kontaktieren die Behörden den Betroffenen und bitten um einen Nachweis.

 

Kein zusätzlicher Bürokratieaufwand

Wir haben damit eine unbürokratische und in der Praxis handhabbare Lösung gefunden. Es wird also nur noch eine kleine Minderheit der Betroffenen von den Behörden zur Klärung von Zweifelsfällen angeschrieben. Es bleibt hier bei beim Amtsermittlungsgrundsatz, die Behörde hat also alle rechtmä-ßig erlangten Kenntnisse zu berücksichtigen.

 

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