Eine Partei ist verfassungsfeindlich – kann aber Steuervorteile geltend machen?

Justiz und Inneres


Berthold John: Verfassungsfeinde dürfen doch keine staatlichen Gelder erhalten!

Das geht gar nicht – so ein Dorstener SPD-Mitglied aus Rhade und zeigt Lösungswege auf

Es ist erst einige Tage her, da hat das Bundesverfassungsgericht geurteilt: Die NPD ist verfassungsfeindlich, wird aber wegen ihres unbedeutenden Einflusses nicht verboten. Das muss akzeptiert werden. Was aber nicht geht ist, dass Spender, die dieser Partei Gelder überweisen, noch steuerlich begünstigt werden.

Berthold John, langjähriges SPD-Mitglied aus Rhade und beruflich in Steuerfragen versiert, will, dass sich da etwas ändert und zeigt den Politikern im Land und Bund Wege auf, wie man ohne lange Vorlaufzeit finanzielle Unterstützer von Verfassungsfeinden, behandeln könnte.

Unter Hinweis auf das BVerfG könnte der Bundesfinanzminister einen sogenannten BMF-Anwendungserlass für alle noch offenen Steuerfälle bekanntgeben, indem er ein steuerliches Abzugsverbot für Zuwendungen an die NPD wegen deren Einstufung der Verfassungsfeindlichkeit anweist.

Zusätzlich wäre ein Gesetzgebungsverfahren zu Änderung der §§ 10b und 34g des Einkommenssteuergesetzes im Gang zu bringen. Dass auch das Parteiengesetz (§ 18) dahingehend zu überprüfen wäre, ob die staatliche Finanzierung dieser Partei eingestellt werden kann ist dringend nötig. Ein Appell an die demokratischen Abgeordneten aller Parteien, der nicht ungehört verhallen sollte.

 

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