Die Mietpreisbremse geht an den Start

Bundespolitik

Seit 1. Juni können die Bundesländer auf die Mietpreisbremse treten, um sprunghafte Mieterhöhungen zu vermeiden. Denn auch in attraktiven Wohngebieten sollen sich alle die Mieten leisten können. Die Mietpreisbremse verhindert, dass eine Wiedervermietung in besonders begehrten Städten und Gemeinden dazu genutzt wird, die Miete außerordentlich zu erhöhen. Darüber hinaus wird geregelt, dass diejenigen den Makler bezahlen müssen, die ihn beauftragt haben. Es gilt das Prinzip: Wer bestellt, bezahlt.

Bezahlbarer Wohnraum für alle:

  • keine drastischen Preissprünge mehr bei der Wiedervermietung.
  • Wer bestellt, bezahlt: Den Makler bezahlt, wer ihn gerufen hat. Nebenabsprachen sind unwirksam.

Die Mietpreisbremse verhindert, dass das Wohnen für Normalverdiener in bestimmten Lagen unbezahlbar wird.

Wo die Mietpreisbremse gilt, legen die Bundesländer fest. Sie kennen den Wohnungsmarkt vor Ort besser. Seit 1. Juni gilt sie in Berlin, im Juli soll dann Nordrhein- Westfalen folgen. In vielen anderen Ländern wird die Einführung vorbereitet. Künftig darf in den Gebieten, in denen die Mietpreisbremse gilt, bei Wiedervermietung einer Wohnung die neue Miete künftig höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Die Mietpreisbremse gilt nicht bei Erstvermietung in Neubauten und auch dann nicht, wenn Wohnungen so umfassend modernisiert worden sind, dass sie faktisch einem Neubau gleichkommen.

Fakten zur Mietpreisbremse

  • Die neue Miete darf höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
  • Wo die Mietpreisbremse überall gilt, das regeln die Bundesländern über Rechtsverordnungen.

In vielen Städten und Quartieren ist Wohnen unbezahlbar geworden. Mietpreissteigerungen von 20, 30 oder 40 Prozent verdrängten Menschen mit kleineren und normalen Einkommen aus ihren Wohngebieten. Bundesländer können seit 2013 schon für bestimmte Städte und Regionen beschließen, dass Mietsteigerungen von mehr als 15 Prozent innerhalb von drei Jahren nicht zulässig sind (sonst 20 Prozent in drei Jahren). Diese Maßnahme greift aber nur für bestehende Mietverhältnisse. Bei Neuvermietungen gab es bisher keine Möglichkeit, die Mietsteigerungen zu dämpfen. Die Mietpreisbremse schließt diese Lücke. Ab sofort können Bundesländer auch Gebiete ausweisen, in denen für Neuvermietungen eine Mietpreissteigerung von mehr als 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete nicht zulässig ist.

Was ändert sich noch? Die wichtigsten Fragen haben wir für Sie in unserem "Faktencheck Mietpreisbremse" beantwortet.

 

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