
Michael Hübner, einer von zwei Dorstener Landtagsabgeordneten.
Die NRW-Landesregierung setzt auf mehr Selbstkontrolle der Verwaltung beim Thema Kommunalabgaben. Der nordrhein-westfälische Landtag beriet deshalb gestern über die Wiedereinführung des Widerspruchsverfahrens für einzelne Verwaltungsbereiche. Dazu gehören unter anderem das Kinder- und Jugendhilferecht sowie das Wohngeldrecht. „Damit werden die bürokratischen Hürden für Betroffene abgebaut. Sie können sich nach einem Bescheid direkt bei einer Behörde beschweren, ohne gleich vor ein Verwaltungsgericht ziehen zu müssen“, sagt der Landtagsabgeordnete für Dorsten & Gladbeck, Michael Hübner.
„Wir werden das behördliche Widerspruchsverfahren dort wieder einführen, wo die Aussetzung zu Nachteilen für die Bürgerinnen und Bürger geführt hat. Antragsteller auf Wohngeld sind meist einkommensschwächere Menschen, die auf eine zügige Entscheidung angewiesen sind. Diese Personen sind oft nicht in der Lage, langwierige Gerichtsverfahren zu finanzieren. Dagegen ist das Widerspruchsverfahren eine kostengünstige Möglichkeit, um Bedenken überprüfen zu lassen.“
Das geänderte Widerspruchsverfahren tritt ab 1. Januar 2015 in Kraft. Aber: das Widerspruchsverfahren für Kommunalabgaben, Realsteuern und Straßenreinigung tritt erst ab 1.Januar 2016 in Kraft. D.h. dass es erst ab 2016 für diese Entscheide der Kommunen gültig ist.

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