Für das Gebäudereinigerhandwerk ist nach langen Verhandlungen ein Tarifabschluss gelungen. Mit der beabsichtigten Allgemeinverbindlicherklärung werden auch die Mindestlöhne für die Branche steigen und damit für alle Arbeitgeber und Beschäftigten gelten. Der branchenbezogene Mindestlohn für die Gebäudereiniger ist für die drei Millionen Beschäftigten des Einzelhandels leider noch nicht Realität. Zwar sind sich der Arbeitgeberverband und die Gewerkschaft Verdi über die Notwendigkeit eines Mindestlohnes für den Einzelhandel im Prinzip einig. Voraussetzung ist aber, dass mindestens 50 Prozent der Beschäftigten im Einzelhandel bei tarifgebundenen Arbeitgebern arbeiten.
Arbeitgeber und verdi sind sich sicher, dass dies der Fall ist. Aber Klagen einzelner schwarzer Schafe der Branche sind dennoch nicht auszuschließen. Das zähe Ringen um den Mindestlohn für den Einzelhandel macht deutlich:
Branchenbezogene Mindestlöhne sind gut. Unser Land braucht aber endlich auch einen gesetzlichen Mindestlohn, der für alle Beschäftigten und Arbeitgeber verbindlich ist.

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