SPD-Bundestagsfraktion setzt sich bei Bund-Länder-Finanzreform durch

Bundespolitik


Michael Gerdes, Bundestagsabgeordneter für Dorsten, Gladbeck und Bottrop.

Die Spitzen der Bundestagsfraktionen der SPD und der CDU/CSU haben in der vergangenen Sitzungswoche noch offene Fragen bei der geplanten Bund-Länder-Finanzreform geklärt. Der SPD-Bundestagsabgeordnete Michael Gerdes begrüßt, dass mit der nun erzielten Einigung das Kooperationsverbot durchbrochen und eine Privatisierung von Bundesautobahnen ausgeschlossen wird.
 

Michael Gerdes: „Mit der Lockerung des Kooperationsverbotes ist uns ein großer Durchbruch gelungen. Der Bund kann dadurch endlich in Schulen und andere Bildungseinrichtungen in finanz-schwachen Städten und Gemeinden investieren." Ein Schulsanierungsprogramm in Höhe von 3,5 Milliarden Euro kann so auf den Weg gebracht werden.

Privatisierung der Bundesautobahnen ausgeschlossen

Besonders kontrovers wurde das Vorhaben diskutiert, eine Verkehrsinfrastrukturgesellschaft des Bundes zu gründen und damit den Bau, die Planung und die Verwaltung der Autobahnen und weitere Bundesstraßen neu zu organisieren.

Michael Gerdes: „Die ursprünglichen Pläne von CDU-Finanzminister Schäuble und CSU-Verkehrsminister Dobrindt hätten es Banken, Versicherungskonzernen und anderen Investoren ermöglicht, sich in großem Umfang an den Autobahnen in Deutschland zu beteiligen. Dem haben wir einen Riegel vorgeschoben. Auf Druck der SPD-Bundestagsfraktion gibt es keine Privatisierung der Autobahnen und Bundesstraßen, weder ganz noch teilweise, und auch nicht durch die Hintertür.“

Erweiterter Unterhaltsvorschuss

Außerdem ist in dem Gesamtpaket ein Ausbau des Unterhaltsvorschusses enthalten. Die Altersgrenze wird von 12 auf 18 Jahre angehoben und die bisherige zeitliche Befristung von maximal sechs Jahren Bezugsdauer abgeschafft. Der Bund erhöht seine Beteiligung an den Kosten. „Fast eine Million alleinerziehende Eltern und ihre Kinder werden davon profitieren“, so Michael Gerdes.

Zum Hintergrund:

Bereits im Dezember 2016 hatten sich die Länder mit der Bundesregierung – ohne Beteiligung des Parlaments – auf eine Neuordnung der Finanzbeziehungen für die Zeit nach 2019 verständigt. Der Bund übernimmt demnach künftig eine deutlich stärkere Rolle beim Ausgleich der Finanzkraft zwischen den Bundesländern und erhält im Gegenzug in einigen Feldern zusätzliche Steuerungsrechte.

Der Bundestag hat die Bund-Länder-Finanzreform bisher in 1. Lesung debattiert. Die im parlamentarischen Verfahren erreichten Verbesserungen werden nun in die Gesetzesvorlagen eingearbeitet. In der kommenden Sitzungswoche soll dann das Parlament darüber abstimmen. Wegen der Grundgesetzänderungen ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit nötig.

 

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