Grundgesetzänderungen führen zur Verbesserung der Bund-Länder-Beziehungen

MdB und MdL


Michael Gerdes, Bundestagsabgeordneter für Dorsten, Gladbeck und Bottrop.

Michael Gerdes, Bundestagsabgeordneter für Dorsten, Gladbeck und Bottrop, schreibt aus Berlin

Liebe Leserin, lieber Leser,


heute blicke ich auf eine Parlamentswoche zurück, die es wirklich in sich hatte – zeitlich und inhaltlich. Es kommt eben nicht alle Tage vor, dass wir Änderungen am Grundgesetz vornehmen. Genauso wenig normal ist es, nach 23 Uhr namentliche Abstimmungen durchzuführen. Gestern Abend war es soweit. Ab 00:35 Uhr gingen die Reden schließlich zu Protokoll. Man merkt, am Ende der Wahlperiode wird die Sitzungszeit knapp.
 

Die Grundgesetzänderungen betreffen vor allem die Neuregelung der föderalen Finanzbeziehungen. Nach zweijährigen Verhandlungen zwischen Bundesregierung und Ländern haben wir für uns wichtige Kernforderungen durchgesetzt:

  • Erstens sichern wir die finanzielle Handlungsfähigkeit von Ländern und Kommunen nach Auslaufen des Solidarpakts.
  • Wir haben zweitens erreicht, dass das Kooperationsverbot aufgebrochen und der Bund nun 3,5 Milliarden Euro für Bildungsinvestitionen in finanzschwachen Kommunen bereitstellen kann.
  • Mit der Ausweitung des Unterhaltsvorschusses unterstützen wir drittens berufstätige Alleinerziehende und ihre Kinder.
  • Und viertens verankern wir im Grundgesetz eine eindeutige Schranke gegen die Privatisierung von Autobahnen und Bundesstraßen wie auch der neuen Infrastrukturgesellschaft.

Auch aus Sicht der Sozialpolitik war die Woche spannend: Wir haben Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente, die Angleichung der Renten in Ost- und Westdeutschland sowie die Stärkung der Betriebsrenten beschlossen. Unser Ziel: Altersarmut verhindern!

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Michael Gerdes

 

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