Angleichung des vergabespezifischen Mindestlohns stärkt die gute Arbeit und verhindert Lohndumping

Arbeit und Wirtschaft


Michael Hübner, MdL.

Zur aktuellen Entscheidung auf Bundesebene zur Anhebung des Mindestlohns auf 8,84 Euro erklärt Michael Hübner, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im nordrhein-westfälischen Landtag sowie Abgeordneter für Gladbeck und Dorsten:

„Durch diese Entscheidung können wir im laufenden Gesetzgebungsverfahren zum Tariftreue- und Vergabegesetz in Nordrhein-Westfalen eine Vereinfachung bei Vergaben von Aufträgen der öffentlichen Hand an Unternehmen erzielen. Denn der nun im neuen Tariftreue- und Vergabegesetz geforderte Mindestlohn von 8,84 Euro ist identisch mit der gestrigen Entscheidung auf Bundesebene. Diese Angleichung bietet Sicherheiten: für Unternehmen und Vergabestellen eine Reduzierung der Bürokratie und auf Seiten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Zahlung des Mindestlohns und damit Ausschluss von Dumpingpreisen.


Die von der SPD Fraktion auf den Weg gebrachte Gesetzesreform wird dadurch langfristig die gute Arbeit und die wirtschaftliche Nachhaltigkeit in NRW stärken.“

 

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