Eine Leerstunde in Sachen Demokratie

Kommunalpolitik

"Paul" in der Mitte seiner heutigen Pflegeeltern, den Eheleuten Hoppe.

Der Bürgerantrag von Dr. Hans Udo Schneider wurde am letzten Mittwoch (26.04.2017) im Haupt- und Finanzausschuss behandelt

Was eine Lehrstunde hätte werden können, artete in persönlichen Angriffen und Verdächtigungen aus. Zum Hintergrund: Auf Initiative der SPD beschloss der Rat der Stadt Dorsten einen Prüfauftrag  durch das städtische Rechnungsprüfungsamt. Gegenstand der Prüfung waren die verwaltungsinternen Abläufe im Fall des damals 11-jährigen Jungen „Paul“ und seiner Unterbringung in Ungarn. Das Magazin „Monitor“ und die lokalen sowie regionalen Medien berichteten.

Für den Bürgermeister der Stadt Dorsten stand sehr schnell fest: „Wir haben keine Fehler gemacht.“ Dieser Einschätzung war nur eine kurze Halbwertzeit beschieden. Sehr schnell zeigte sich, der Junge hätte nie nach Ungarn verbracht werden dürfen. Die von der Life GmbH in Bochum erbrachten Leistungen standen in keinem Verhältnis zu den immensen Kosten von nahezu 8.000 € monatlich.

 

Der Prüfbericht des Amtes liegt seit Monaten vor. Informiert wurden lediglich die Ratsmitglieder in nichtöffentlicher Sitzung.  Dagegen wendete sich Schneider mit seinem Bürgerantrag. Das öffentliche Wohl verlangt die öffentliche Aufarbeitung von Fehlern der Verwaltung, damit sie sich so oder ähnlich nicht wiederholen. Sie dürfen der Öffentlichkeit nicht verschwiegen werden. Statt Aufklärung versteckt sich die Verwaltung nunmehr hinter schutzwürdigen Interessen des Kindes. Die Verwaltung muss jedoch erklären, um welche schutzwürdigen Interessen es hier ganz konkret geht. Sie kann das nicht einfach behaupten. Diesen Nachweis blieb die Verwaltung schuldig. Die Beschlussvorlage beruht folglich auf einer falschen Annahme. Der Rat ist in seiner Mehrheit seiner vornehmlichen Pflicht, die Verwaltung zu kontrollieren, nicht nachgekommen. Transparenz sieht anders aus.

Schneider wird nunmehr über das Informationsfreiheitsgesetz des Landes NRW die Offenlegung und damit die Information der Bürgerschaft einfordern.

 

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