Michael Hübner: „Ich begrüße die Heraufsetzung des Ehemündigkeitsalters auf 18 Jahre“

Gesellschaft


Michael Hübner, Landtagsabgeordneter für Dorsten und stellv. Vorsitzender der SPD-Landtagsfraktion NRW.

Der Rechtsausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags hat sich in seiner letzten Sitzung in einem gemeinsamen Antrag aller Fraktionen für den absoluten Vorrang des Kindeswohls bei der Problematik von Eheschließungen mit Minderjährigen ausgesprochen und ein wichtiges Signal zur Reform bestehender Regelungen gesetzt. Dazu erklärt Michael Hübner, hiesiger SPD-Landtagsabgeordneter und stellv. Vorsitzender  der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

"Ich begrüße die seitens der Bundesregierung geplante generelle Heraufsetzung des Ehemündigkeitsalters auf 18 Jahre. Bei im Ausland geschlossenen Ehen mit Minderjährigen muss in jedem Fall überprüft werden, ob sie im Einzelfall dem Kindeswohl zuwiderlaufen und aufgehoben werden müssen.

Für diese Prüfung haben sich unsere Familiengerichte als bewährte Instanzen bewiesen. Die SPD setzt sich zudem dafür ein, dass zukünftig auch unsere Jugendämter einen Antrag auf Aufhebung einer Minderjährigen-Ehe beim Familiengericht stellen können. Als Ansprechpartner vor Ort gewährleisten sie den besten Schutz der Minderjährigen. Bei Verstößen gegen das Kindeswohl ist immer die Durchführung eines Eheaufhebungsverfahrens geboten, das im Ergebnis den Rechtsfolgen einer Ehescheidung entspricht und die Rechte der betroffenen Minderjährigen am besten wahren kann.

Schließlich setzt die SPD-Landtagsfraktion auf die Ausweitung und Verbesserung von Hilfsangeboten, die die betroffenen Kinder und Jugendlichen unmittelbar erreichen und den besten frühzeitigen Schutz vor Zwangsheirat und Frühehen bieten können.“

 

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