Hans-Udo Schneider: Menschenverachtendes Verhalten der Ausländerbehörde

Integration


Dr. Hans-Udo Schneider, Sozial- und Industriepfarrer.

Dr. Hans-Udo Schneider, Sozial- und Industriepfarrer sowie Dorstens rotgrüner Bürgermeisterkandidat bei der Kommunalwahl 2009, nahm Mittwoch teil an der Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen. Dort wurde über die Abschiebung einer Frau aus Angola verhandelt - das Verwaltungsgericht kam zu dem Schluß, daß die Abschiebung rechtswidrig war. Dazu schreibt Dr. Hans-Udo Schneider:

Die Verhandlung der 11. Kammer des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen am 17.11. 2010 unter Vorsitz von Richter Dr. Martin Brodale war eine Sternstunde der Rechtspflege.
Für die Ausländerbehörde der Stadt Dorsten war es der Gau. Wenn es noch eine Steigerung gibt, dann war es der Super Gau. Ich habe die Verhandlung mitverfolgt und kann nur sagen: ich schäme mich zutiefst für meine Heimatstadt Dorsten. Alle Beobachter waren sich einig in der Einschätzung: wo leben wir?, wie kann so etwas möglich sein?

Nichts aber auch gar nicht konnte die Behörde der Stadt zur Rechtfertigung ihres menschenverachtenden Verhaltens ins Feld führen. Gravierende Verstöße gegen Grundgesetz Artikel 6, der die Familie unter besonderen Schutz stellt, gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (Artikel 8), gegen das Ausländer- und Asylrecht. An immer neuen Details zeigt der Richter in einem mehr als halbstündigen Vortrag das völlig unverantwortliche und eigenmächtige Verhalten der Behörde auf. Eindeutige Verordnungen des Bundesamtes für Migration, eindringliche Warnungen der Behörden in Pforzheim werden einfach in den Wind geschlagen. Die Ausländerbehörde handelte offenkundig mit Rückdeckung der Spitze der Verwaltung nicht nur eigenmächtig, sondern - so der Richter - „contra legem“.
Eine Mutter wird an den Rand des Wahnsinns getrieben, gewaltsam von ihrem Kind getrennt.
Der Richter betont mehrfach, der Säugling habe in Angola nur eine geringe Überlebenschance gehabt. Nicht auszudenken, wenn auch der Säugling abgeschoben worden wäre. Die Mutter wird an Händen und Füßen gefesselt mit einem Charterflugzeug nach Afrika verbracht, nachdem zwei Abschiebeversuche zunächst gescheitert waren.
Heute ist klar, auch die Polizei ist durch die Stadt zum Komplizen eines rechtswidrigen Verhaltens gemacht worden.
In Angola kommt die Frau und Mutter für zwei Jahre in Haft. Wer einmal Berichte über afrikanische Gefängnisse zur Kenntnis genommen hat, kann erahnen, was die Frau in ihrer Haftzeit erleiden musste. Eine ganze Familie ist durch das Verhalten der Behörde traumatisiert.
Zu allem Überdruss und völlig ohne Unrechtsbewusstsein stellt die Stadt Dorsten der Frau nach ihrer Rückkehr aus Angola (sie lebt heute in Pforzheim) die Kosten der Abschiebung in Rechnung. Hier stellen sich eine ganze Reihe von Fragen:
Wer ist verantwortlich für die offenkundig rechtswidrige Abschiebung von Frau D. und die gewaltsame Trennung von Mutter und Kind?
Wer hat den Auftrag für den Charterflug mit Kosten von über 100.000€ erteilt?
Wer hat das Verwaltungsgerichtsverfahren veranlasst?

Schon seit Jahren steht die Ausländerbehörde immer wieder in der Kritik. Dem Vorhalt einer anderen Ausländer- und Asylpraxis in den Nachbarstädten begegnet Dorsten stets mit dem Hinweis „wir halten uns an Recht und Gesetz“. Diese Selbstwahrnehmung ist durch das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen gestern gründlich zerstört worden Das Gegenteil ist der Fall. Die Aufarbeitung der Asyl- und Abschiebepraxis in Dorsten ist jetzt überfällig ebenso eine völlige Neuordnung der Ausländerbehörde und die Einsetzung eines Ombudsmannes, der zumindest bis zur Aufklärung und Neuordnung die Asylpraxis in Dorsten überwacht.

Eine Entschuldigung wäre gestern das Mindeste gewesen, aber auch dazu kam es nicht.

 

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