Finanzen
Michael Hübner, örtlicher MdL und kommunalpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion in Nordrhein-Westfalen Die nordrhein-westfälischen Kommunen profitieren auch im kommenden Jahr von den finanziellen Zuweisungen des Landes. Das ergibt sich aus der heute von Kommunalminister Ralf Jäger vorgestellten neuen Modellrechnung für das Gemeindefinanzierungsgesetz 2015.
„Insgesamt wird das Land 9,6 Milliarden Euro weitergeben, ein Rekordwert. So hoch waren die Zuweisungen für die Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen über den kommunalen Finanzausgleich noch nie. Dorsten erhält rund. 1,4 Mio € weniger als in 2014 weil Dorstens Steuerkraft im maßgeblichen Referenzzeitraum um 3,3 Mio € gestiegen ist, d.h. unterm Strich bleibt für Dorsten ein deutliches Plus“, sagt Michael Hübner, kommunalpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion in Nordrhein-Westfalen.
Die heute veröffentlichten Zahlen sind gute Nachrichten für die nordrhein-westfälischen Kommunen. Zudem zeigt sich das Land erneut als verlässlicher Partner bei der Unterstützung der Kommunen. Die rot-grüne Regierung setzt damit den seit ihrer Amtsübernahme eingeschlagenen Kurs kontinuierlich fort. Bereits unmittelbar nach dem Regierungswechsel wurden 2010 die Städte und Gemeinden wieder am Aufkommen des Landes, an der Grunderwerbssteuer beteiligt.
Außerdem werden Kommunen mit einer besonders angespannten Haushaltslage seit 2011 mit zusätzlichen finanziellen Hilfen aus dem Stärkungspaktgesetz unterstützt. Insgesamt wurden durch diese flankierenden Maßnahmen der Landesregierung von 2010 bis heute noch einmal rund 3,15 Milliarden Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt. Das Land kommt seinen Verpflichtungen gegenüber den Kommunen somit in jeder Hinsicht nach. Bis 2021 sollen möglichst alle Stärkungspakt-Kommunen wieder aus eigener Kraft einen ausgeglichenen Haushalt erwirtschaften.
Wichtig ist aber, dass sich auch der Bund nicht aus der Verantwortung stiehlt: Die Kommunen müssen umgehend noch mehr als bisher von den Sozialkosten entlastet werden. Hier steht der Bund insbesondere bei der im Koalitionsvertrag zwischen SPD und CDU verabredeten Reform der Eingliederungshilfe in der Pflicht.“
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Veröffentlicht am 18.10.2014