Beim Unterhaltsvorschuss besteht zügiger Handlungsbedarf der Landesregierung

MdB und MdL


Michael Hübner, Landtagsabgeordneter für Dorsten und Gladbeck sowie stellv. Vorsitzender der SPD-Landtagsfraktion NRW.

Die Reform des Unterhaltsvorschusses soll Kinder und Alleinerziehende stärker unterstützen und besonders Familien die keinen ausreichenden Unterhalt erhalten einen besseren Rückhalt bieten. Rückwirkend zum 01. Juli 2017 erhalten auch Kinder über zwölf Jahre bis zur Volljährigkeit Unterhaltsvorschuss. Außerdem wurde festgelegt, dass der Bund 40 Prozent der anfallenden Kosten für die Unterhaltsvorschussleistungen mitträgt. Die restlichen Kosten fielen bisher zum Großteil auf die Kommunen zurück. Diese mussten rund 80 Prozent der Restkosten tragen, während sich das Land zu 20 Prozent an den Ausgaben beteiligte.
 

„Die Landesregierung muss nun ihren Versprechen aus dem Koalitionsvertrag gerecht werden und den kommunalen Kostenanteil umgehend senken. Es ist wichtig, dass die Kommunen hier deutlich entlastet werden“, so der SPD-Landtagsabgeordnete Michael Hübner zur Verantwortung der Landesregierung hinsichtlich der Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes. Bisher hat die schwarz-gelbe Landesregierung noch nicht konkretisiert, wie diese Entlastung im Einzelnen aussehen soll. Hübner weiter: „Um überhaupt noch glaubhaft zu bleiben muss die Landesregierung nun handeln und auch die angekündigten Vorschläge zur Verlagerung der Vollstreckung von Forderungen gegen die Unterhaltsschuldner auf Landesebene vorlegen. Die bisherige Regelung sieht vor, dass die Rückgriffsvollstreckung bei den Kommunen liegt. Diese brauchen schnellstmöglich entsprechende Planungssicherheit.

 

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