Wie Bürgerrechte mit Füßen getreten werden

Kommunalpolitik


Hans-Udo Schneider, Mitglied der Arbeitsgruppe um den Fall "Paul".

Die überraschende Wende im Fall „Paul“

Erst nach Ankündigung von Rechtsmitteln bequemt sich die Stadt zu gesetzmäßigem Verhalten!

Geht ein Haus in Flammen auf, so ist die nachfolgende Suche nach den Ursachen eine Selbstverständlichkeit. War es ein Blitzschlag, technisches oder menschliches Versagen oder war es gar Brandstiftung? Diese Fragen untersuchen Sachverständige, notfalls unter Beteiligung der Staatsanwaltschaft. Das berechtigte öffentliche Interesse ist eine Selbstverständlichkeit.

Der vor zwei Jahren aufgedeckte Fall „Paul“ kann – um im Bild zu bleiben – als Brand im Sozialbereich bezeichnet werden. Er schlug bundesweit Wellen durch die Berichterstattung des Politmagazins „Monitor“ sowie regionaler und lokaler Medien. Gleich mehrere Städte des Ruhrgebiets waren unmittelbar betroffen. Dazu zählten Gelsenkirchen, Bochum und Dorsten. Während Gelsenkirchen und Bochum rasch umfassende Recherchen anstellten, die Bürgerschaft am laufenden Ermittlungsprozess beteiligten, die Ergebnisse für jedermann nachlesbar ins Netz stellten, tickten die Uhren in Dorsten anders.
 

Vier Tage brauchte die Spitze der Verwaltung bis zur ersten Stellungnahme.  In einem einmaligen Deal zwischen ihr und der lokalen Presse war Stillschweigen vereinbart worden. Danach hieß es: „Wir haben alles richtig gemacht“! Alle, die etwas anderes behaupteten wurden als unsachlich, unseriös, böswillig abgestempelt, das Magazin „Monitor“ gar in den Bereich der Lügenmedien gerückt, die jetzigen Pflegeltern als unqualifiziert abgestempelt.

Der Fall „Paul“ wird zu einem Politikum

Es dauerte nicht lange, da mehrten sich zunehmende Zweifel an Haltung und Vorgehen der Stadt Dorsten im Fall „Paul“. Die Dorstener Zeitung berichtete umfassend, ermittelte insbesondere nach intensiven Gesprächen mit den jetzigen Pflegeltern und „Paul“ selbst erhebliche Schwachstellen und machte Zweifel am Vorgehen der Verwaltung deutlich.

In der Bürgerschaft wurde der Fall „Paul“ zu einem Politikum. Um den früheren Sozialpfarrer der Ev. Kirche und Psychotherapeuten Dr. Hans Udo Schneider bildete sich eine Arbeitsgruppe um den Fall „Paul“ öffentlich aufzuklären.

Motivation: 1.  Menschen können Fehler machen. Das gilt auch für die Beschäftigten einer Verwaltung. Aus Fehlern muss gelernt werden. 2. Jugendhilfe ist eine öffentliche Angelegenheit, sie bedarf der sensiblen Kontrolle und Mitgestaltung der gewählten Ratsmitglieder aber ebenso auch der Bürgerschaft. 3. Langjährige Erfahrungen in der Kinder- Jugend-  und Altenhilfe zeigen, dass Menschen ohne familiären Beistand, ohne nachbarschaftliche Hilfe oder sonstigen Beistand behördlicher Ignoranz oder auch Willkür wesentlich stärker ausgesetzt sein können als andere Menschen.

Der Fall „Paul“ steht dafür exemplarisch. Die Erkenntnisse der Arbeitsgruppe:

  • Der 11jährige Junge hätte niemals nach Ungarn verbracht werden dürfen.
  • Das Jugendamt der Stadt Dorsten – als Vormund des Kindes – war fachlich überfordert. In der Einleitend der 1 zu 1 Betreuung in Ungarn zeigen sich erhebliche Verfahrensmängel.
  • Die Übertragung der Betreuungsmaßnahme an die LIFE GmbH in Bochum erfolgte leichtfertig und überstürzt. Leistungsversprechen wurden entweder gar nicht oder nur teilweise erbracht. Die Kosten mit 8000 € pro Monat waren von daher deutlich überzogen und nicht verantwortbar.
  • Die Betreuungsstelle in Ungarn war nicht geeignet, den 11-jährigen Jungen angemessen in seinem leiblichen und seelischen Wohl zu fördern. Die schulische Förderung war darüber hinaus völlig mangelhaft.

Der öffentliche Druck hat mit dazu beigetragen, dass sich der Rat – zwar äußerst widerwillig – dann aber doch einstimmig zu einem Prüfauftrag an das eigene Rechnungsprüfungsamt durchringen konnte. Weiterhin galt ja die Parole: „Wir haben alles richtiggemacht.“ Geklärt werden sollten insbesondere vier Fragen, die sämtlich auf die verwaltungsinternen Abläufe und ihre Dokumentation zielten. In Kurzform ging es um folgende Aspekte:

  • Warum keine inländischen Jugendhilfeträger zur Verfügung standen?
  • Ist die Auslandsmaßnahme nach den verbindlichen Vorgaben der Hilfeplanung erfolgt und wurde sie dokumentiert?
  • Warum hat sich Jugendamt nicht mit der eidesstattlichen Erklärung der jetzigen Pflegeeltern befasst?
  • In welchem Rahmen erfolgte die Entgeltvereinbarung mit den Leistungserbringern?

Die Beauftragung des RPA erfolgte im Januar 2016. Neun Monate später erhielten die Ratsmitglieder in nichtöffentlicher Sitzung eine sechsseitige Tischvorlage mit den Ergebnissen. Gleichzeitig erhielten die Ratsmitglieder die Gelegenheit, die Vorlage zu beraten. Wie das geschehen kann (eine 6 seitige Vorlage gleichzeitig zu lesen und zu beraten) und ob es geschehen ist, bleibt weiter ein Geheimnis.

Weder die sachkundigen Bürger noch die Öffentlichkeit wurden über die Ergebnisse informiert. (Nur auf persönlichen Antrag war es sachkundigen Bürgern erlaubt, den Antrag einsehen) Der bedeutsame Jugendhilfeausschuss erhielt keine Möglichkeit zur Fachberatung. Der inzwischen pensionierte Jugendamtsleiter verstieg sich gar im Interview mit der lokalen Presse zu der Aussage: „Ich kenne die Ergebnisse des RPA nicht.“

Bürgerantrag wird mehrheitlich abgelehnt

In Abstimmung mit dem Arbeitskreis stellte Dr. Schneider am 09.03.2017 einen Bürgerantrag nach GO NRW mit dem Begehren der Offenlegung der Ergebnisse des RPA und der Fachberatung der Ergebnisse im zuständigen JHA. Der Antragsteller wurde in die Sitzung des HFA vom 26.04.2017 eingeladen. Er erhielt die Mitteilung: „Mit Zustimmung des Ausschusses haben Sie Gelegenheit, Ihren Antrag mündlich zu erläutern.“ Dazu kam es jedoch nicht. Der Ausschuss diskutierte eine halbe Stunde ob und in welcher Form dem Antragsteller ein Rederecht eingeräumt werden solle. Schließlich einigte man sich auf ein eingeschränktes Rederecht. D. h. der Antragsteller durfte auf Fragen der Ratsmitglieder antworten.

Ein Schauspiel mit kafkaesken Zügen

Die Ratsmitglieder hatten lediglich zwei Fragen. Eine inhaltliche Auseinandersetzung mit der Beschlussvorlage der Verwaltung konnte der Antragsteller nicht leisten, sie spielte auch im Ausschuss keine Rolle.

Dabei ging es um die zentrale Frage der Güterabwägung zwischen dem großen öffentlichen Interesse an den Ergebnissen des RPA und den schutzwürdigen Interessen eines Kindes, hier also von „Paul“.

Die Verwaltungsvorlage behauptete zwar über drei Seiten wortreich dieser Abwägung nachgekommen zu sein, konnte dafür aber nicht einen einzigen Beweis vorlegen. Selbst für einen juristischen Laien war dies augenfällig.  Für die Ratsmitglieder jedoch ohne Belang. Es ist davon auszugehen, dass die allermeisten, nicht einmal die Vorlage über die abzustimmen war, gelesen hatten.

Stattdessen gab es die Abrechnung mit dem Antragsteller: übelste Beschimpfungen, Verdächtigungen, den Vorwurf der Anmaßung und des Missbrauchs eines Kindes (der mittlerweile 14-jährige „Paul“ war mit seinem Pflegevater in der Sitzung anwesend).

Der Antragsteller hatte keine Gelegenheit der Erwiderung. Die Abstimmung erfolgte erwartungsgemäß mehrheitlich im Sinne der Beschlussvorlage, also die Ablehnung des Bürgerantrages.

Herr Dr. Schneider stellt daraufhin mit Datum vom 12.05.2017 einen Antrag nach IFG NRW.  Gefordert wird die Übersendung einer Kopie der Berichtsvorlage des RPA für die Ratssitzung am 14.09.2016.

Mit großer Überraschung für den Antragsteller wurde dem Antrag jetzt plötzlich stattgegeben. Er erhielt die geforderte Kopie versehen mit drei kleinen auf wenige Zeilen beschränkten Schwärzungen.

Bewertung:

  • Der rechtswirksame Bescheid offenbart das ganze Dilemma von Verwaltung und Ratsmehrheit.
  • Die Linie der Verwaltungsspitze und der Ratsmehrheit: „Wir haben keinen Fehler gemacht“ und wir setzen auf Zeit ganz nach dem Motto: Nichts ist so alt wie die Zeitung von gestern – ist krachend gescheitert.
  • Die auf Anweisung der Verwaltungsspitze verfasste Beschlussvorlage zur Ablehnung des Bürgerantrages war ein Täuschungsmanöver. Dafür trägt der BM die Verantwortung. Der Beschluss des HFA zur Ablehnung des Bürgerantrages basiert auf einer nicht haltbaren Grundlage.  Er müsste somit neu gefasst werden.
  • Die Diffamierung eines Bürgers der Stadt durch Ratsmitglieder der Grünen, der CDU und FDP in öffentlicher Sitzung, der seine Kontroll- und Mitwirkungsrechte einfordert offenbart ein Demokratieverständnis, das auf Machterhalt und Selbstgefälligkeit beschränkt bleibt. Der Bürgermeister hätte die Pflicht gehabt, als Sitzungsleiter und erster Bürger dieser Stadt die Ratsmitglieder in die Schranken zu verweisen und auf das Recht der Bürgerschaft auf Transparenz und Öffentlichkeit als unverzichtbares Gut hinzuweisen.
  • Der Beschluss des HFA (siehe o. unter 1.) muss vor dem Hintergrund des RPA – Berichts als besonders dreist gewertet werden. Aus der Summe der kritischen Anmerkungen zu den 4 vom Rat gestellten Fragen kann nur ein Schluss gezogen werden: Zum Zeitpunkt der Auslandsunterbringung von „Paul“ und möglicherweise auch Jahre zuvor war das Jugendamt in der sach- und menschengerechten Durchführung von schwierigen Jugendhilfemaßnahmen deutlich überfordert. Dazu beigetragen haben: Krankheit von fallführenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und Fluktuation; mangelnde Fachkenntnis, fehlende Anweisungen zur Hilfeplanung bei Auslandsmaßnahmen, dilettantische Dokumentation der Verwaltungsvorgänge und nicht zuletzt die mangelhafte Kontrolle des Leistungserbringers, hier der LIFE GmbH.
  • Der Beschluss des HFA (siehe o. unter 2.) ist ebenso offenkundig falsch. Er steht im Widerspruch zur jetzigen Veröffentlichung der Berichtsvorlage und er steht im Widerspruch zur Aussage des früheren Jugendamtsleiters, der bekundet, dass er selbst die Vorlage nicht kenne.
  • Im Schlussabsatz des Anschreibens der Stadt Dorsten an den Antragsteller heißt es: Die Empfehlungen der Örtlichen Rechnungsprüfung, die der Berichtsvorlage zu entnehmen sind, werden bereits seit geraumer Zeit im Jugendamt umgesetzt.“ Genannt werden: Regelungen einer verbesserten Dienstanweisung, Fachschulungen für die Mitarbeiter. das spricht für sich. Was wollten Bürgermeister und Dezernent der Öffentlichkeit verkaufen? Es bleibt im Ohr: „Wir haben alles richtiggemacht.“

Zusammenfassung:

Im Bericht des RPA zum Auftrag des Rates vom 27.01.2016 spielen schutzwürdige Interessen des Kindes „Paul“ und schutzwürdige Interessen Dritter so gut wie keine Rolle. Die Verwaltung hat dies in unzulässiger Weise behauptet und sich dahinter versteckt, um Fehler im Verwaltungshandeln zu vertuschen und eine öffentliche Diskussion darüber und die notwendigen Konsequenzen zu verhindern.

Abwegig ist auch die Auffassung, Informationen über das Verwaltungshandeln der Amtsträger bzw. über die Tätigkeit der von ihnen herangezogenen Hilfspersonen seien schutzwürdige Daten. Datenschutz dient dem Schutz der vom Verwaltungshandeln betroffenen Bürger gegenüber der Verwaltung, nicht dem Schutz der Verwaltung vor der parlamentarischen oder öffentlichen Kontrolle ihres amtlichen Handelns.

Die Konsequenzen aus dem Fall „Paul“ bleiben also auf der Tagesordnung.

Für die Arbeitsgruppe im Fall „Paul“: Dr. Hans Udo Schneider

 

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