Michael Hübner: Musterfeststellungsklage soll Verbraucherrechte stärken

MdB und MdL


Michael Hübner, Landtagsabgeordneter für Dorsten und Gladbeck sowie stellv. Vorsitzender der SPD-Landtagsfraktion NRW.

Im Rechtsausschuss des Landtages wurde die Diskussion über Thema „Musterfeststellungsklage“ durch die schwarz-Gelbe Mehrheit einmal mehr von der Tagesordnung genommen. Hierzu äußert sich der  SPD-Landtagsabgeordnete für Dorsten und Gladbeck sowie Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion NRW, Michael Hübner, wie folgt:

„Der einzelne Verbraucher sollte zukünftig seine Ansprüche gegenüber Großkonzernen geltend machen können. Im Moment ist es so, dass er ganz alleine gegen einen unter Umständen milliardenschweren Konzern vor Gericht antreten muss. Diese Tatsache alleine schreckt die Menschen oft davon ab, dass einzufordern, was ihnen zusteht. Ich finde, dass es an der Zeit ist, dass die schwarz-Gelbe Landesregierung die Notwendigkeit einer solchen „Musterfeststellungsklage“ einsieht. Alles andere schwächt den Verbraucher und spielt den Konzernen in die Karten. Das ist ein Zustand den die SPD im Land nicht mehr länger akzeptieren will. Die Einführung einer Musterfeststellungsklage war u.a. auch bei meinem Besuch bei der Verbraucherzentrale Dorsten im letzten Jahr ein Thema. Im Übrigen steht die Einführung einer Musterfeststellungsklage auch im Landeswahlprogramm der NRW-SPD.“

 

Hintergrund:

Eine Musterfeststellungsklage dient dazu, dass einzelne Verbraucher, die gegen ein großes Unternehmen oder Konzern Ansprüche geltend machen, die Unterstützung eines Verbandes oder Vereines bekommen können. Dieser würde dann vor Gericht an Hand eines Beispielfalls die Situation stellvertretend für alle anderen Mitkläger aushandeln, so dass auf diese Weise nicht jeder Kläger einzeln vor Gericht muss.

 

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