"Das Erfolgsmodell Stärkungspakt wird um eine dritte Stufe erweitert"

Finanzen

Michael Hübner, MdL für Dorsten und Gladbeck.

Im nordrhein-westfälischen Landtag wurde in der letzten Woche auch das "Gesetz zur Einführung einer dritten Stufe des Stärkungspakts" verabschiedet. Der 2011 in Kraft getretene "Stärkungspakt Stadtfinanzen" stellt für bisher insgesamt 61 überschuldete oder von Überschuldung bedrohte Kommunen Konsolidierungshilfen in einem Gesamtumfang von 5,76 Milliarden Euro zur Sanierung ihrer Haushalte zur Verfügung. Dies ist ein wesentlicher Schritt zur Wiedererlangung der Handlungsfähigkeit der teil-nehmenden Kommunen. Dabei werden auch die Konsolidierungshilfen für Gladbeck und Dorsten fortgesetzt. Beide Städte haben zurzeit mit neuen Belastungen durch die LWL- und Kreisumlage zu kämpfen, welche aktuell zu Verschiebungen in den Haushaltsberatungen führen.
 

Die ersten beiden bereits in Kraft getretenen Stufen des Stärkungspakts sehen für die teilnehmenden Kommunen einen Haushaltsausgleich bis 2021 vor. Diese beiden Stufen werden nun durch die von Anfang an in der Konzeption des Stärkungspakts vorgesehene Einführung einer dritten Stufe ergänzt.

Dazu erklärt Michael Hübner, Landtagsabgeordneter für Dorsten und Gladebck sowie stellv. Vorsitzender der SPD-Landtagsfraktion: "Der Stärkungspakt Stadtfinanzen ist auf der Erfolgsspur und weist den teilnehmenden Kommunen einen Weg aus der Sackgasse der Überschuldung und dem damit verbundenen Verlust an Gestaltungsfähigkeit. Sämtliche Haushaltsdaten der Stärkungspaktkommunen weisen mittlerweile nach oben. 2010, im Jahr bevor der Stärkungspakt aufgelegt wurde, betrug das Haushaltsdefizit der heute am Stärkungspakt teilnehmenden Gemeinden rund 2,2 Milliarden Euro. Im vergangenen Jahr waren es nur noch rund 450 Millionen Euro. Das ist ein Rückgang von 80 Prozent. Spätestens ab 2018 planen alle bisherigen Teilnehmerkommunen mit positiven Jahresergebnissen.

Die nun verabschiedete dritte Stufe ergänzt den Teilnehmerkreis der Stärkungspakt-Kommunen noch einmal und führt damit den von der Landespolitik eingeschlagenen Weg der konsequenten Sanierung der kommunalen Haushalte fort. Die Teilnahme erfolgt dabei freiwillig.

Bewerben können sich Gemeinden, die bis einschließlich 2015 überschuldet waren und dies durch den Jahresabschluss 2014 oder ihre Haushaltsdaten 2015 nachweisen können. Dabei leiden viele Gemeinden unter den enorm gestiegenen Sozialkosten, die ihnen vom Bund aufgebürdet werden. Die Teilnehmer der dritten Stärkungspaktstufe müssen dann den Haushaltsausgleich ohne Konsolidierungshilfe bis spätestens 2023 erreichen."

 

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