NRW: Geht das schon wieder los? Spielwiese Bildungspolitik

Landespolitik

Verlieren die Eltern unserer Grundschüler das Recht, über die weitere Schulform nach 4 Jahren zu entscheiden?

FDP-Schulministerin stellt Elternrecht in Frage

Es war die NRW-SPD, die den Eltern von Viertklässlern das Recht zurückgab, die Schulwahl nach der Grundschule letztendlich zu bestimmen. Zuvor traf die Grundschule diese weitreichende und verbindliche Entscheidung „allein“ und vermittelte die Kinder im Alter von 9 bis 10 Jahren an Haupt-, Real-, Gesamtschulen und Gymnasien. Die Folge: Notenstress bei Kindern und Eltern bereits in den ersten Grundschulklassen. Bildungspolitik ist Ländersache. So verwundert es nicht, dass bei jedem Regierungswechsel die Bildungspolitik zum „Spielball“ der Politik wird. Seit Mai 2017 regiert nun Schwarz-Gelb unser Land. Die Schulministerin, von der FDP gestellt, will nun das zuvor genannte Elternrecht abschaffen und das Rad um 180 Grad zurückdrehen.

 

Es ist zum Verzweifeln. Begreifen die sogenannten Bildungspolitiker eigentlich nicht, dass unsere Schulkinder mit ihren Eltern keine „Versuchskaninchen“ sind? Anstatt konsequent mal die vielen Schulformen in Frage zu stellen, die Sekundarschule ist die neueste Erfindung, scheint mit dem FDP-Vorstoß der Bestandsschutz für bestimmte Schultypen im Vordergrund zu stehen.

Die SPD in Düsseldorf ist jetzt besonders gefordert, der NRW-Schulpolitik einen eigenen Stempel aufzudrücken. Und sie reagiert prompt. Michael Hübner, Landtagsabgeordneter für Dorsten und Gladbeck sowie stellv. Vorsitzender der SPD-Landtagsfraktion NRW, hat sofort auf unsere Stellungnahme reagiert und den bildungspolitischen Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Jochen Ott, um eine Positionierung gebeten. Hier seine Stellungnahme:

Wiedereinführung des verbindlichen Grundschulgutachtens löst keine Probleme

„Die Abschaffung der verbindlichen Grundschulgutachten und den damit verbundenen Prognoseunterricht durch die rot-grüne Landesregierung im Jahr 2011 war ein richtiger und wichtiger Schritt. Die Wiedereinführung wäre nicht nur ein Rückschritt, sie löst die Probleme nicht.

Wenn man schon laut denken will, dann vielleicht lieber in die richtige Richtung: Die Stärkung der Schulen des längeren gemeinsamen Lernens macht verbindliche Gutachten überflüssig. Die Bildungswege und Karrierechancen der Kinder werden da nicht durch die Entscheidung eines einzelnen Lehrers bereits in der dritten Klasse entschieden. Vielmehr ist es so, dass die Kinder sich dort im Laufe ihrer Schullaufbahn entwickeln und so Wege einschlagen können, die niemand in der Grundschule hat vorhersagen können.

Damit soll nicht die Frage der Kompetenz der Grundschullehrer in Frage gestellt werden. Das Gegenteil ist der Fall. In einem Punkt hat der VBE vollkommen recht: Die Entscheidung über die Schullaufbahn muss von allen Beteiligten gemeinsam getroffen werden, also von Eltern, Kinder und den Lehrerinnen und Lehrern. Es ist eine große Verantwortung für die Zukunft der Kinder, sie muss gemeinsam getragen werden.“

 

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