„Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt“ (Teil 2)

Allgemein

So geht's nicht. Illegale Müllentsorgung in der Wohnsiedlung.

Ein Versuch, das Phänomen der Nachbarschaftsbeziehungen zu verstehen

Was macht eine gute Nachbarschaft aus? Wo und warum tauchen Probleme auf? Wer hilft, wenn es hakt? Ein Aufsatz von Dirk Hartwich, der im neuen Heimatkalender veröffentlicht wurde, versucht Antworten auf die gestellten Fragen zu finden. Wir veröffentlichen Auszüge daraus in drei Abschnitten:
 

Teil 2: Dorsten-Rhade

Ein Blick nach Dorsten-Rhade. Die über 5.000 Einwohner leben überwiegend in Siedlungen, die zu unterschiedlichen Zeiten entstanden sind und somit relativ leicht von einander abgegrenzt werden können. Es gibt hier Teilbereiche mit Einfamilienhäusern und Einliegerwohnungen, die funktionierende Nachbar- und Siedlergemeinschaften aufweisen. Ob gemeinsames Feiern oder Trauern, der Zusammenschluss der Nachbarn, hier hat auch der Begriff Not-Nachbar eine feste Bedeutung, macht das Leben im Quartier deutlich einfacher. Der Begriff „Nachbar“ wird übrigens von der Beschreibung „naher Bauer“ aus früheren Zeiten abgeleitet, als eine dichte Besiedlung noch in weiter Ferne lag. Rhade kennt aber auch Straßenzüge mit größeren Mehrfamilienhäusern. Hier sind Nachbarschaftsgemeinschaften eher selten anzutreffen. Ein Grund ist sicherlich auch der häufigere Wohnungs- und Wohnortwechsel der Mieter.

Die Siedlergemeinschaft

Dieter Stephan, Sprecher der Siedlergemeinschaft Stuvenberg, hat ganz klare Vorstellungen, was einen guten Nachbarn ausmacht:

  • Er ist hilfsbereit und jederzeit ansprechbar, wenn man ihn braucht.
  • Er kümmert sich, wenn man Urlaub macht, leert den Briefkasten, gießt die Blumen und hat auch ein wachsames Auge auf das dann unbewohnte Haus.
  • Er ist für ein nettes Gespräch am Gartenzaun oder in geselliger Runde wichtig und wertvoll. Unausgesprochen gilt, dass eine nötige Distanz gewahrt bleibt. „Niemand mag einen zu aufdringlichen Nachbarn.“
  • Er redet nicht schlecht über seinen Nachbarn. Bei Problemen sucht er das persönliche Gespräch.

So einfach und klar ist es aber nicht immer. Es gibt nämlich auch negative Erfahrungen. Da zieht ein neuer Nachbar ein, der von Beginn an sein Desinteresse an nachbarschaftlicher Gemeinschaft offen zeigt. Sein Verhalten gibt Anlass zu Stirnrunzeln, seine Lautstärke stört, beim Grillen wird keine Rücksicht genommen, sein Hund bellt ständig, dessen Hundehaufen bleiben auf dem Gehweg liegen. Kurz, die Chemie zwischen den Nachbarn stimmt nicht, Konflikte sind vorprogrammiert. Jetzt kann nur noch das klärende Gespräch untereinander helfen. Sollte dabei eine einvernehmliche Lösung gefunden werden, darf das als großer Erfolg sozialer Kompetenz der nachbarlichen Akteure verbucht werden. Was aber, wenn dieser direkte Versuch scheitert?

Dieter Stephan kennt auch diese Situation und empfiehlt:

  • Sollten vorhandene Probleme nicht direkt von Nachbar zu Nachbar zu lösen sein, kann auch der Vorstand der Siedlergemeinschaft angesprochen werden, um Differenzen zu lösen. “Der runde Tisch mit den Kontrahenten hilft fast immer.“

Der Schiedsmann

Sollte aber das Angebot des „Runden Tisches“ ins Leere laufen, ist der Weg zum Rechtsanwalt nicht mehr weit. Bevor es aber soweit kommt, kann der Schiedsmann oder die Schiedsfrau ein wichtiger „Strohhalm“ sein, um kostenintensive Auseinandersetzungen zu verhindern und unterhalb der Gerichtsschwelle Nachbarschaftsstreit zu schlichten, bzw. beizulegen.

Wilhelm Harks, zuständiger Schiedsmann für Lembeck und Rhade, wird ein bis zwei Mal pro Jahr offiziell angefordert, um in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten zu vermitteln. Da geht es um Einfriedungen, Hecken, Bäume und Sträucher an der gemeinsamen Grundstücksgrenze. Aber auch mit Verleumdungen und Verbreitung unwahrer Tatsachen über andere Personen hat der Schiedsmann zu tun. Immerhin, so Wilhelm Harks, liegt die Quote erfolgreicher Schlichtungsgespräche bei über 60 Prozent. Interessant ist aber auch, dass es neben der offiziellen Statistik pro Jahr drei bis fünf sogenannte „Tür- und Angelfälle“ gibt, die bereits durch ein einmaliges offenes Gespräch zwischen Schiedsmann und Beschwerdeführer eine Erledigung erfahren. Hier wird die wichtige Funktion eines Schiedsmannes deutlich.


Das Amtsgericht

Das wird auch vom Amtsgericht Dorsten bestätigt, das ebenfalls sehr selten in Sachen Nachbarschaftsstreit angerufen wird. Nur in 2 von 1.200 Zivilverfahren im Jahr 2016 musste das Gericht entscheiden. Ausdrückliches Lob erfahren die Schiedsleute, die durch ihren Bekanntheitsgrad im Quartier und ihre natürliche Autorität den „Streithähnen“ Kosten ersparen, und dem Gericht in der Regel „den Rücken frei halten“, so der Sprecher des hiesigen Amtsgerichtes auf Nachfrage. Bestätigt wird weiter, dass es auch in der Lippestadt ein Nord- Süd- Gefälle bezüglich der Nachbarschaftsstreitfälle gibt. „Im Dorf oder überschaubaren Stadtteilen reden die Leute mehr miteinander“, so die prägnante Erklärung.

Dorsten scheint eine „Insel der glückseligen Nachbarn“ zu sein, vergleicht man die Lippestadtstatistik mit der, der gesamten Bundesrepublik. Hier wurden in einem Jahr 500.000 Verfahren mit zerstrittenen Nachbarn gezählt. Einer, der es besonders wissen muss, ist Olaf Riecke aus Hamburg. Als Amtsrichter, Autor mehrerer Fachbücher und Dozent an einer Fachhochschule, bestätigt er die Erkenntnisse des Lembecker Schiedsmannes über die Art der Streitfälle, die nicht selten (50%) aus Rechthaberei und Egoismus geführt werden. Ein interessanter Aspekt ist dabei die Rechtsschutzversicherung. „Ohne sie gäbe es viele Streitigkeiten vor Gericht nicht“, so sinngemäß seine Antwort auf Fragen einer Wochenzeitung. Einen regelmäßig wiederkehrenden „Hauptdarsteller“ vor Gericht muss Olaf Riecke abschließend noch vorstellen. Es ist der berühmte Gartenzwerg, den es auch in vielen Varianten mit
beleidigenden, nicht selten obszönen Gesten gibt, und der häufig im Vorgarten aufgestellt wird, um den Widersacher von nebenan zu ärgern.

Was folgt, ist die Klage. Fast immer urteilen die Amtsrichter gegen den Gartenzwerg, der dann seinen Standort aufzugeben hat. Schmunzelnd nehmen wir zur Kenntnis, dass die Richter das Objekt des Ärgernisses in der Amtssprache mit HBW bezeichnen - Hartbrandwichtel!


Am 4. Januar 2018 folgt Teil 3: Der Bürgermeister; Die Polizei; Die Soziologen; Was können wir lernen?

 

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